Bei einer Schulband CD GEMA Gebühren?

2 Antworten

Wen ihr die Lieder direkt Covert (es liegt keine eigene schöpferische Leistung vor) dann ist es ausreichend das ganze bei der GEMA an zu melden und die entspechencen gebühren dafür zu bezahlen.

Covert ihr etwas das nicht von der GEMA (oder einem anderen Verwerter) vertreten wird müsst ihr euch mit dem Urheber/Rechteinhaber direkt einigen.

Einfach mal bei der GEMA nachfragen von denen bekommt ihr dann alles genau erklärt was ihr machen müsst.


und zweitens es eine Schule ist,

Ja die deutschen Gesetze, in diesem Fall das Urheberrechtgesetz, gelten auch an einer Schule ;)


erikmpunkt 
Beitragsersteller
 13.05.2016, 19:47

Ich dachte nur das vielleicht bei einer Schule wie z.B. bei den Frequenzen für Funkmikrofone andere Regelungen gelten

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1. Ist das Stück auf der CD 1:1 nachgespielt, muss die CD bei der GEMA angemeldet werden und dort eine Gebühr entrichtet werden (ein bestimmter Prozentsatz vom Verkaufspreis

2. Ist das Stück nicht 1:1 nachgespielt, muss der Urheber erst einmal um Erlaubnis gefragt werden (zusätzlich zur GEMA-Meldung). Ansonsten wird eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Am besten direkt bei der GEMA um Rat fragen. 


erikmpunkt 
Beitragsersteller
 13.05.2016, 19:31

Was ist den mit 1:1 gemeint?

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azmd108  13.05.2016, 19:36
@erikmpunkt

1:1 meint wenn der Text und die Komposition nicht verändert wird. 

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