Bei Ebay kleinanzeigen Ware gekauft beim Abholen ist sie aber nicht mehr da.. Mir entstanden Fahrtkosten iHv 160€ was nun?
Hey Leute,
also es geht nicht um Rückerstattung sondern um Fahrtkosten. Bei Ebay kleinanzeigen habe ich ein Möbelstück gekauft und auch den Kaufpreis sofort überwiesen. Ich habe von Heidelberg nach Berlin gefahren es abzuholen. Wenn wir aber in die Wohnung rein waren ist klar geworden dass mein Möbel nicht mehr da ist. Der Vater vom Verkäufer hat es ohne Rücksprache mit seinem Sohn verkauft. Der Verkäufer überweist den ganzen Betrag zurück es ist soweit okay. Aber die Fahrtkosten beliefen sich mehr als der Kaufpreis der Ware... (130€ Nachttisch-160€ Benzin)
Er meinte zu mir er verstehe mein Ärger er sei aber net Schuld. Das geht so aber nicht.
Was nun? Muss ich jetzt die 160€ Fahrtkostenfrosch schlucken?!
2 Antworten
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Wird wahrscheinlich schwierig, das durchzusetzen, aber Du hast durchaus Ansprüche. Dass der Verkäufer in Lieferverzug ist, wurde ja schon gesagt. Eigentlich muss er die Ware ja beschaffen und übereignen. Bei gebrauchten Möbeln ist das allerdings (meist) nicht möglich und wird von den Gerichten auch so gesehen als Unmöglichkeit der Leistungserbringung (BGB §275).
Allerdings gibt es nur ein paar Paragraphen weiter den BGB §280, und der sieht für solche Fälle einen Schadenersatz vor. Den würde ich ihm mal um die Ohren hauen, eine Rechnung schreiben und den Fahrtschaden (wie auch immer Du auf die 160 Euro kommst) auflisten. Zahlungsziel nicht vergessen.
Ich würde einiges wetten, dass darauf nicht reagiert wird (oder abweisend), dann kannst Du entscheiden, wie Du weiter vorgehst. Eine Möglichkeit wäre, einen Mahnbescheid rauszulassen, dann können sie sich überlegen, ob sie das Risiko eingehen und widersprechen.
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Du hast eigentlich noch mehr Ansprüche, die du sogar einklagen könntest - das Möbelstück bzw den marktgerechten Kaufpreis für ein vergleichbares Möbel. Und wenn du das einklagst und einen Anwalt nimmst, auch noch auf Erstattung dieser Kosten. Mach den Verkäufer mal darauf aufmerksam - dann sollte wohl die Erstattung deiner Fahrtkosten kein Problem mehr darstellen…
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Nein, es gab offensichtlich einen Kaufvertrag, der ist auch bei Privatverkauf bindend. Natürlich hat der FS einen Anspruch. Er hat schlicht das Möbel gekauft, es war seins.
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Würde voraussetzen, dass es ein gewerblicher Verkäufer ist.
Nein, das spielt keinerlei Rolle.
Wobei selbst da würde ich meinen, dass die Rückerstattung des Kaufpreises ausreicht als Entschädigung.
Wieder falsch:
Der Käufer hat ein Anrecht auf Erfüllung des Kaufvertrages.
Kann der Verkäufer den Kaufvertrag nicht erfüllen, dann ist der Käufer so zu stellen, als habe der Kauf nie stattgefunden.
Und dazu gehört auch, dass der Verkäufer die Fahrtkosten ersetzen muss.
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Ich bitte um die Stelle im BGB.
Ich weiß es gibt einen Kaufvertrag. Die Fahrtkosten wären mir neu. Zumindest in einem Zivilen Verfahren... schließlich sieht man es auf ebay wo die Ware ist.
Und ja die BGB Stelle würde ich auf Interesse wissen wollen.
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Würde voraussetzen, dass es ein gewerblicher Verkäufer ist. Wobei selbst da würde ich meinen, dass die Rückerstattung des Kaufpreises ausreicht als Entschädigung.
Ansonsten natürlich gerne den BGB Paragraphen ... HGB gilt nur für Gewerbe.