Bei Beleidigung Jemanden mit dem Handy aufnehmen?

8 Antworten

Das gilt. Du kannst damit zwar zur Polizei, aber Du solltest auf jeden Fall noch Zeugen haben. Also andere Personen die mit in dem Zug waren und das mitbekommen haben. Es besteht allerdings die Gefahr, dass Du dann ebenfalls eine Anzeige bekommst, da Du sie ja, gegen ihren Willen, aufgenommen hast.


KaiserKatana  30.06.2011, 13:36

Was heißt gegen ihren Willen, sie hat es doch nicht verboten.

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fromhell  29.06.2011, 11:41

Und falls nochmal was sein sollte, ruf lieber direkt die Polizei. Für sowas sind sie da und dann kommst Du auch nicht in eine solche Situation wie jetzt mit dem Video.

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Straftaten darf man zu Beweiszwecken filmen (die Aufnahmen aber nicht veröffentlichen!), auch "vorsorglich" filmen, wenn man eine bevorstehende Straftat vermutet.

Zu beachten ist, dass die Rechtsverletzung des Täters schwerwiegender ist als sein Persönlichkeitsrecht. Klaut jemand z.B. eine Packung Kaugummis, darfst du ihn nicht filmen. Klaut er ein Auto, darfst du ihn filmen. Dringt jemand in deine Wohnung ein, darfst du ihn filmen. Gefährdet dich jemand auf der Autobahn durch Drängeln oder zu dichtes Auffahren, darfst du ihn filmen - allerdings nicht dauerhaft eine Dashcam laufen lassen (solche Aufnahmen werden meist nicht als Beweismittel zugelassen und ziehen ein hohes Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz nach sich).

Ich dachte nur, falls sie mich z.B: nochmal sieht und haut und dann verschwindet und man mich halt fragt wer die Person war, dass ich dann wenigstens eine Personenbeschreibung abgeben kann, weil ich sie ja nicht kenne.

Nächstemals werde ich auch versuchen direkt die Polizei zu rufen, aber vllt hätte sie dann alles abgestritten und die Zeugen vllt. nicht zu mir gehalten, ich weiß es nicht genau. Weil wenn dann da Leute sind und ich rufe die Polizei und sage den Leuten die das gehört haben " Ich würde sie gerne als zeugen nennen", dass sie Leute dann ziemlich sauer werden, weil die müssen dann wegen so ner Sache dann da bleiben, ihre Personalien angeben und evt. werden die später irgendwann vorgeladen ..

Dann würden denke ich mal viele sagen "Ne habe ich jetzt keine Zeit, habe eh nix gehört". Das war der einzige Grund, dass ich auf jedenfall irgendwas in der Hand habe.

Was würdet ihr denn machen wenn ihr beleidigt werdet? Weil die angreifen kann ich ja schlecht, dann wäre ich ja der dumme. Zurück beleidigen geht auch schlecht, weil bin ich ja genauso dumm wie sie ..

Auch das ist vor Gericht nicht als Beweismittel zulässig. Im Gegenteil, du hast Personen aufgenommen, die nicht mit der Aufnahme einverstanden waren, dass kann für dich zu rechtlichen Konsequenzen führen. Ist manchmal doof, dass es so ist, aber es ist nunmal so.

Klar hat sie ihre Einwilligung gegeben. Kannst damit zur Polizei gehen.