Bei aufgehobener Zugbindung andere Strecke zum Ziel nutzen?
Ich will morgen mit dem Zug von Hameln nach Weimar Meine Verbindung war ursprünglihc Hameln ab 18:20 (s-bahn) Hannover ab 19:26 (ICE) Göttingen ab 20:08 (RE) Weimar an 22:03
Nun ist es aber so, dass auf der Strecke zwischen Göttingen und Weimar des RE ein Güterzugunfall war und zwischen Göttingen und dem nächsten Halt Heilbad Heiligenstadt ein Schienenersatzverkehr fähr.t Der Schienenersatzverkehr fährt nur alle 2 Stunden und braucht für die Strecke zwischen Göttingen und Heilbad Heiligenstadt ( 1 Station mit dem Zug- 15 Min) 50 Min.. Wenn ich mit meiner ursprünglichen Verbindung gefahren wäre, wäre ich erst gegen 1 Uhr morgens in Weimar angekommen. Das Reisezentrum hat mir deshalb schon meine Zugbindung aufgehoben. Nun meine Frage: Es gibt eine andere Verbindung nach Weimar, Hameln ab 15:33 (s-bahn) Hannover ab 16:26 (ICE) Fulda ab 18:14 (ICE) Weimar Ankunft 19:50
meine Frage ist,kann ich diese Verbindung nutzen, obwohl ich dann nicht in Göttingen umsteige und der 3.Zug statt eines RE ein ICE ist?
1 Antwort
Da ist in den Fahrgastrechten klar geregelt:
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort seiner Fahrkarte kann der Fahrgast: bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen (...)
http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/nationale_regelungen.shtml
Mit anderen Worten: ja.