Bei abschreibung Skonto beachten/ bei buchung nicht?

3 Antworten

Bilanzierung oder EÜR? Im Ergebnis ist es egal, nur von der Abwicklung nicht.

Der Bilanzierer bucht die Rechnung voll ein. Vorschriften mit dem Vorsteuerabzug berücksichtigen. Oder gerade deswegen bucht er bei Bezahlung. In beiden Fällen müssen die fortgeführten Anschaffungskosten als Bemessungsgrundlage für die AfA herhalten.

Beliebter Fehler. Es gibt das Konto Skonto. Das steht in der Warenklasse. Keine anderen geminderten AK/HK darüber herstellen. Du buchst dort einen Ertrag der in voller Höhe sich auswirkt. Die AK wären widerrechtlich zu hoch. Würden ggf. erst im Jahr nach der Anschaffung durch das Finanzamt im Rahmen einer Prüfung angepasst werden und wie es dann so ist, der Finanzbeamte hätte womöglich keine Möglichkeit für eine Anschlussprüfung des Vorjahres und damit wäre die Steuer im Vorjahr weg.

Die AfA wird eigentlich im Rahmen der Inventur ermittelt. So ist die Theorie. Daher könnte man unter bestimmten Rahmenbedingungen dahin kommen, dass die Handelsbilanz einen höheren Wert ausweist als die Steuerbilanz es tun würde.

Nun werden in der Regel Einheitsbilanzen aufgestellt und da muss dann aber die Anschaffungskostenminderung auch ihre buchmäßige Konsequenz haben.

Lange Rede kurzer Sinn: Doch, auch bei der Buchung ist die Beachtung sicher zu stellen.

Hoffentlich diesen nicht ganz einfachen Zusammenhang aufklärend dargestellt!?

Nimm an, du kaufst einen Frimenwagen für 50 000 € netto plus 9500 € Mehrwertsteuer.. Der Autoverkäufer gewährt dir 2 % Skonto, wenn du binnen 14 Tagen bezahlst. Dann buchst du zunächst Fuhrpark (50 000 €) und Vorsteuer (9500 €) an Verbindlichkeiten (59 500 €)

Abschreiben musst du vom Anschaffungswert.. Der vorläufige Anschaffungswert ist 50 000 €, denn es liegt anfangs ja noch nicht fest, ob du Skonto in Anspruch nimmst oder nicht. Wenn du aber Skonto abziehst bei der Bezahlung, zahlst du für das Auto ja nur 50 000 minus 1000 gleich 49 000 € Das ist der endgültige Anschaffungswert, von ihm musst du dann abschreiben. Ihn verteilst du dann auf die Nutzungszeit und schreibst ab. Abschreibungen an Fuhrpark.

Also wenn ich mich recht erinnere: Wenn du die Rechnung "einbuchst" musst du sie erstmal komplett buchen. Dann bei Bezahlung wird das als Betrag x vom Konto (Überweisung) und Gesamtbetrag - x als "Skonto" wieder "ausgebucht". Beim Abschreiben zählt aber das, was man tatsächlich gezahlt hat, also muss das Skonto berücksichtigt werden.