Behinderter greift Freundin an. Wie wehren?
Hi in unserem Gebiet gibt es einen agressiven behinderten. Der greift ohne Grund an. letztens hat er meine Freundin angegriffen und verprügelt. ich hatte nichts gemacht, da man behinderte ja nicht schlagen darf.
Kann man sich gegen Behinderte wehren oder sollte man das lassen. nachher kommt noch ne Anzeige. Was wäre sonst möglich?
13 Antworten
Hallo, natürlich darfst du dich dennoch zur Wehr setzen, bzw. eingreifen, wenn jemand geschlagen wird, auch wenn der Angreifer behindert ist. Laut deinem Text gehe ich davon aus, dass der Behinderte schon häufiger auffällig geworden ist? Hat er den einen Betreuer, oder ist er in einer speziellen Einrichtung untergebracht? Dann solltet ihr auf jeden Fall mit dem Betreuer oder der Einrichtung sprechen und den Vorfall schildern, evtl. gibt es ja noch weitere Zeugen. Ansonsten könnt auch ihr Anzeige erstatten, der Behinderte wird vielleicht nicht verurteilt werden (wegen der Behinderung) aber man kann ihn dann zumindest in eine Einrichtung einweisen, in der er sich und andere nicht verletzen kann.
Menschen mit geistiger Behinderung sind meistens mit einer Begleitperson unterwegs. Ich würde diese einmal fragen, wieso sie dabei tatenlos zugesehen hat.
Du darfst deiner Freundin helfen und alles Notwendige tun (aber auch nicht mehr), damit der Schaden von ihr abgewendet wird.
Wenn dies so wäre und dieser behinderte meine freundin ohne Grund schlagen würde hilft nur eins nimm denn Handballen und schlage ihn damit auf die Nase du kennst es sicherlich unter dem Ausdruck nasenbein ins Gehirn schieben das tut ordentlich weh und verletzt nicht sondern schickt lediglich dem Gegner zu Boden wo er dann vor Schmerz liegen bleibt zeit genug um ihm in den polizeigriff zu nehmen und die Polizei zu rufen
Behindert oderso ... Du hast nichts getan :( Wenn er meine Freundin angegriffen hätte wäre mir alles egal und ich hätte ihn kaputt geschlagen !
... und du würdest zurecht in den Bau wandern, Man darf sich selbstverständlich wehren aber was du da schreibst würde weit über erlaubte Notwehr hinauslaufen, Wenn meine Frau angegriffen würde, würde ich den Angriff möglichst schnell eine Ende Setzen ohne gleich ein Tötungsdelikt zu begehen,
Man darf sich wehren, man darf aber auch Behinderte anzeigen. Da gibts keinen Behinderten-Bonus, er darf auch nicht grundlos um sich schlagen.
Also Polizei rufen, und anzeigen, ist sicherlich der bessere Weg.
Dann würde die Polizei ja einer Körperverletzung Vorschub leisten und sich somit selbst strafbar machen... glaubst du das wirklich?
Ah.Ok. Vorausgesetzt, die Polizei kommt nicht mit nem Spruch "Ach, der hat halt so ne Krankheit. kann ja mal passieren