Befreit von der Gesetzlichen KV und will als Werkstudent arbeiten, ist das möglich?

3 Antworten

Du musst versichert sein - entweder gesetzlich oder privat.

Ein Arbeitgeber darf Dich ohne Krankenversicherung nicht beschäftigen.


FordPrefect  12.08.2024, 12:32

Das ist er doch - aber halt in der PKV. Der Befreiungsantrag zu Studienbeginn ist ohne Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes unmöglich. Warum das der AG nicht akzeptiert, bleibt rätselhaft.

1
Seeheldin  12.08.2024, 12:33
@FordPrefect

So wie ich die Frage verstanden habe, hat der FS keine Krankenversicherung. Denn für die PKV muss er einen Antrag stellen.

0
FordPrefect  12.08.2024, 12:57
@Seeheldin

Das ist in D unmöglich. Grundsätzlich muss jedeR in D jederzeit vollversichert in KV/PFV sein; mit Studienbeginn würde aber bei privat versicherten StudentInnen automatisch GKV-Pflicht ausgelöst, von der man sich aber eben befreien lassen kann - man bleibt dann einfach in der PKV studentisch versichert. Aber die Befreiung bedingt die Vorlage der Bescheinigung eines anderweitigen Versicherungsschutzes.

0

Dann wechselst Du in die private.

Es gibt eine Versicherungspflicht in Deutschland für die KV. Ich wüsste nicht, wie man sich davon "befreien" lassen könnte.


FordPrefect  12.08.2024, 12:31

In der PKV muss er ja schon sein, sonst wäre der Antrag auf die Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV mit Studienaufnahme unmöglich gewesen (Statuswechsel).

0
Hallo, ich habe mich Anfang des Studiums von der gesetzlichen Versicherung befreien lassen

Kann man. Die PKV ist hier selbstverständlich möglich, und kann auch nicht abgewählt werden, da eines der beiden Systeme lückenlos gesetzlich vorgeschrieben ist.

und will als Werkstudent arbeiten. Die Arbeitgeber fordern jedoch immer das ich in die gesetzliche wechseln muss.

Nein. Auch eine Werksstudententätigkeit ändert nichts daran, dass die Befreiung weiter gilt. Aber: Das gilt nur, solange die stundenmäßige Begrenzung gegenüber dem Studium während des Semesters als Hauptbeschäftigung nicht überschritten wird, und es sich bei den Zeiten der Mehrarbeit um einen befristeten Zeitraum (Semesterferien) handelt (sog. Werksstudentenprivileg).

Siehe auch

https://www.privat-patienten.de/verbraucher/privatversichert-im-studium-welche-jobs-sind-moeglich/