Befolgung meines Patientenwillens sicherstellen?
Angenommen, ich komme mit einem tödlichen Syndrom ins Krankenhaus, verweigere jedoch die Behandlung dieses Syndroms und erbitte lediglich Symptombehandlung, sprich Schmerzlinderung bzw. Sedierung.
Zeugen Jehovas können ja unter Berufung auf ihre religiösen Gründe eine Bluttransfusion ablehnen, obwohl diese Ablehnung zum Tode führt.
Wenn es in meinem Fall jedoch mehrere Möglichkeiten zur Syndrombehandlung gibt und ich sie alle ablehne, wird vermutlich der Schluss gezogen, dass ich geradezu sterben möchte, und dann könnte wegen vermuteter Suizidalität und damit nicht gegebener Einwilligungsfähigkeit ein Antrag auf Betreuung bzw. Zwangsbehandlung gestellt werden.
Daher ist meine Frage, wie ich absichern kann, dass ich lediglich die von mir erbetene Symptombehandlung bekomme?
1 Antwort
Du hast die Möglichkeit, mittels einer Patientenverfügung Behandlungen auszuschließen. Das gilt Stand jetzt aber tatsächlich nur für eine Erkrankung, die zum Tod führt. Nur unter diesen Umständen müssen die Ärzte deinem Willen Folge leisten. Da gibt es einige Grauzonen, das Thema ist nicht so einfach, wie es scheint.
Und dazu kommen noch die Angehörigen, die das zusätzlich durchsetzen. Es gibt mit Sicherheit zig Fälle, in denen eine solche Verfügung vorliegt, diese aber von den Angehörigen nicht an das Krankenhaus gegeben werden, weil sie nicht loslassen können.