Befolgung meines Patientenwillens sicherstellen?

1 Antwort

Du hast die Möglichkeit, mittels einer Patientenverfügung Behandlungen auszuschließen. Das gilt Stand jetzt aber tatsächlich nur für eine Erkrankung, die zum Tod führt. Nur unter diesen Umständen müssen die Ärzte deinem Willen Folge leisten. Da gibt es einige Grauzonen, das Thema ist nicht so einfach, wie es scheint.

Und dazu kommen noch die Angehörigen, die das zusätzlich durchsetzen. Es gibt mit Sicherheit zig Fälle, in denen eine solche Verfügung vorliegt, diese aber von den Angehörigen nicht an das Krankenhaus gegeben werden, weil sie nicht loslassen können.