Beerdigungskosten?
Muss ich die Beerdigungskosten zahlen, obwohl ich das Erbe ausgeschlagen habe?
5 Antworten
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In den Bestattungsgesetzen der Länder sind Bestimmungen, wer die Verpflichteten für die Kosten einer Beerdigung sind. Die Reihenfolge der Kostentragungspflicht richtet sich nach dem Grad der Verwandtschaft (aber auch Ehegatten sind kostenpflichtig, obwohl sie dem Gesetz nach nicht mit dem anderen Ehepartner verwandt sind, denn die Eingehung einer Ehe begründet keine Verwandtschaft)
Natürlich trägt auch nach § 1968 BGB der Erbe die Kosten der Bestattung, soweit er nicht ausgeschlagen hat, denn dann ist er ja kein Erbe mehr.
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Guten Tag!
Nach dem Erbrecht muss der Erbe die Beerdigungskosten für den Erblasser tragen (vgl. § 1968 BGB). Wird das Erbe ausgeschlagen, muss ggf. im Rahmen der Unterhaltspflicht die Beerdigungskosten durch den Verpflichteten bezahlt werden (vgl. § 1615 Abs. 2 BGB). Die Vorschrift stellt einen sogenannten Bestattungsunterhalt für den Verstorbenen dar. Ein solcher Unterhalt ist allerdings dann zu zahlen, wenn die betreffenden Personen Unterhaltspflichtig und auch zahlungsfähig sind.
Der Fiskus kann das Erbe zwar nicht ausschlagen (vgl. § 1942 Abs. 2 BGB), die Kosten für die Beerdigung werden aber vom Staat nicht unbedingt übernommen. Die Gemeinde kann sich die Kosten von den potenziellen Erben, die das Erbe ausgeschlagen haben, somit zurückholen. Erst wenn wirklich alle das Erbe ausgeschlagen haben und niemand zahlungsfähig ist, übernimmt der Staat die Kosten der Beerdigung.
Spreche Ihnen hiermit mein aufrichtiges Beileid für den Verlust aus. Wünsche Ihnen ganz viel Kraft und Energie!
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
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Ja, in jedem Fall, selbst bei sogenannter "Zahlungsunfähigkeit". Diese Forderungen werden als notwendige "Gefahrenabwehr" betrachtet, wenn diese Beerdigung durch die Stadt mangels "Kümmerns" organisiert und vorgestreckt wird. Die Forderung wird an alle potenziellen Erben parallel gestellt, und jeder einzeln voll für die Kosten herangezogen, bis die Forderung gedeckt ist.
Es ist aber fair und auch ratsam, das mit dem zuständigen Amt direkt erläuternd abzuklären und eine gemeinsame Lösung zu suchen (die zusätzlichen Kosten für das Aufspüren deiner Wenigkeit kommen sonst völlig vermeidbar hinzu). Die Beerdigung durch die Stadt wird mit Rahmenverträgen würdevoll und zu Preisen abgewickelt, die dir als Privatier nicht zugänglich sind. Ja, du musst das bezahlen, sprich erstatten - aber es ist einiges günstiger, als hättest du selbst die günstigste Form der Bestattung ausgewählt.
Mein Beileid und alles Gute!
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Ja immer!
Aber man kann über die Art der Bestattung bestimmen, so teuer ist das nicht..
https://www.bestatter-preisvergleich.de/angebot/Anonyme-Seebestattung-Ostsee-FESTPREIS-114900-EUR
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Im Normalfall werden die Beerdigungskosten aus dem Erbe bezahlt.
Wer erbt denn nun, wenn nicht du?
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Die nächsten Verwandten müssen das machen. Wenn wer erbt, muss der, aber hat wohl keiner geerbt..
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Warum auch nicht, sollen wir alle für euch die Kosten tragen? Es ist doch euer Verwandter.
Also unsere ganze Familie hat das Erbe ausgeschlagen, somit gab es keine Erben. Daher hat zunächst die Gemeinde die Kosten übernommen und uns jetzt nach 2 Jahren eine Rechnung geschickt.