Bedrohung?

6 Antworten

Du darfst dich im Notfall verteidigen, ich würde das zur Anzeige bringen, denn so jemand scheint nicht alle Latten am Zaun zu haben und könnte eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen.

FALLS du nicht irgend etwas getan hast um dieses Verhalten zu provozieren.


Jimbeam666 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 07:13

Ja sicher hab ich was gemacht aber das ist jahre her und rechtfertigt nicht mich umbringen zu wollen😄 der kann froh sein das ich es nicht tue 😅

 darf ich ihn dann aufs maul hauen

Nur, wenn er dich vorher akut körperlich bedroht oder angegriffen hat.

Wenn er nur verbal gedroht hat, dann nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mein Mülleimer sagt: Ich bin sehr geleert.

DasOrakel  07.09.2024, 07:06

Man darf sich lediglich verteidigen.

Es gibt keine präventive Notwehr. Man darf sich nur gegen einen tatsächlichen Angriff zur Wehr setzen. In deinem Fall könnte man Anzeige wegen Bedrohung oder ggf. Stalking erstatten.


derkoprolalist  07.09.2024, 08:22

Mit Betonung auf könnte: Der Versuch, es auch durchzusetzen, wird schwierig - selbige Situation habe ich gefühlt dutzendmal im Kopf durchgespielt - man geht einfach weg, und? Wie will der Andere durchsetzen, dass man stehenbleibt, ohne denjenigen selbst zu nötigen/handgreiflich zu werden (sich selbst in Gefahr bringen) etc.? Selbstjustiz ist verboten ...

Nein, nur weil er dir droht, darfst du keine Selbstjustiz üben.

Versuch seine Aussage zu dokumentieren...mit Handy aufnehmen (Tonaufnahmen gehen auch mit Handy in der Jackentasche...) und dann marschierst du ins nächste Revier und zeigst den Typen an, weil er dich aktiv bedroht.

Als Beweis hast du den Ton-Mitschnitt. Ja, wirklich gerichtsfest ist der nicht, aber für die Polizei ein Nachweis, dass du dir das nicht ausdenkst oder Dramaqueen spielst.

Selbst wenn dann nichts bei rum kommt...das steht im Polizeisystem. Und wenn der Fuzzi sich dann wieder mal was zu Schulden kommen lässt, dann steht das da drin und das kann dann für ihn SEHR unangenehm werden vor Gericht. Er ist dann "polizeibekannt" und da kennen die Behörden meist keine Gnade mehr.

Rache ist eine Speise, die kalt genossen am besten mindet. Und dem typen eines auf die Weise (gerechtfertigt und regelkonform) eine rein zu würgen ist die beste Reaktion.

Ach ja, lass dir eine Kopie der Anzeige mitgeben. Damit marschierst du (so er auf deine Schule geht) zum Direx und forderst dort einen Verweis des Honks. Dann ist er auch bei der Schule auf dem Schirm als gewaltbereit und potentiell gefährlich.

Das mag alles auf den ersten Blick nicht soo wirksam erscheinen. Aber bedenke: Hinter den Kulissen ist er dann bestens bekannt für seine Einstellung. Und wenn es dann mal für ihn knallt, dann mit doppelt und dreifacher Wucht. Da ist dann nix mehr mit Kuschelpädagogik a la "Ok, Bewährung, geh mal 10 Stunden im Tierheim die Zwinger ausfegen" usw...


derkoprolalist  07.09.2024, 08:36

Sorry, nur: Das mit dem Tonmitschnitt wird in der Praxis nicht klappen: Wer hat 24/7 alle Finger, Tasten, Kombinationen für sein Smartphone parat (ohne es aus der Tasche zu holen, damit das Gegenüber es nicht mitbekommt, denn das könnte es provozieren), um jederzeit ein Tonmitschnitt zu machen?

Bei mir ist 'ne Diktierfunktion auf dem Smartphone: Mitlaufen lassen, ja. Das erfordert wohl aber eine MicroSDXC, die ich zufällig habe (1TB). Dann braucht's danach aber auch Zeit, um die Karte abzuhören - alles sehr realitätsfremd ...

Jimbeam666 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 07:18

Ne wir sind beide Bürgergeld Assis😄 ja verstehe was du meinst das kann ich versuchen😄 hab auch bald Praktikum im tierheim aber freiwillig😂

Das ist sehr weird, wenn er eine so große Gefahr darstellt darfst du dich verteidigen. Das nennt sich Notwehr. Und ja, du kannst zur Polizei.