Bedeutet ein Lenkerauskunft eine hoche Strafe?

3 Antworten

???

Lenkerauskunft bedeutet, du musst angeben, wer dieses Fahrzeug zu dieser Zeit gefahren hat, um Massnahmen einzuleiten.

Da wir aber nicht wissen, was da passiert ist (rote Ampel überfahren, Geschindigkeitsüberschreitung und geblitzt - wenn ja, wieviel) können wir dir nicht sagen, was genau es ist.

Das kannst du aber dann selber recherchieren - du musst dich damit nicht outen.

Wenn du das Fahrzeug verliehen hast, und du schreibst rein, wer es war mit den Kontaktdaten desjenigen, dann passiert dir GAR NICHTS. Sondern dem andren. Den informierst du fairerhalber darüber. Wenn du das nicht tust, und du schreibst nur rein, du weisst nicht, wer das gefahren ist, dann kann weiter ermittelt werden oder du hast Glück und es wird eingestellt. Du musst wissen, wie aussagekräftig z.B. das Foto ist, das dir mit überlassen wird.

Du teilst ihnen den Fahrer mit zum Tatzeitpunkt und dann wird dem das Bußgeldbescheid zugeschickt

ganz normales Verfahren

und was Dir vorgeworfen wird steht im Schreiben drin und was der Spaß kost, kannst im Internet nachlesen, dazu gibts zb beim ADAC nen Bußgeld-"Rechner"


Hitafz 
Beitragsersteller
 05.08.2023, 12:08

Habe ich schon gemacht aber dachte vielleicht kann man jetzt schon einen Rückschluss ziehen.

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MichaelSAL74  05.08.2023, 12:19
@Hitafz

der Tatbestand ist klar und somit auch das Bußgeld

Das Bußgeld wird dem Fahrer auserlegt und nicht dem Halter und ob der Fahrer mit seinem Auto fuhr oder mit einem fremden Auto tut nichts zur Sache

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Da wird gefragt, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt das Auto, um das es geht, gefahren ist. Einen Rückschluss auf eine Strafe kann man daraus nicht schließen.