Bebbauung im aussenbereich mit Privilegierung?

3 Antworten

Im Außenbereich geht nur noch Bauernhof und dann auch nur dann, wenn man nachweist, dass man den überwiegenden Teil seines Einkommens mit der Landwirtschaft verdient.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – In der Bauplanung tätig seit 1979

irrationalhoch3 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 08:47

Darf ich ihnen über dieses Thema noch eine Frage außerhalb der Community stellen? Ich würde sie anklicken wenn das OK für sie ist.

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irrationalhoch3 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 14:08

Da geht leider noch einiges mehr. Wie man hier bei uns gerade live miterleben darf

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Ich wusste von einem Fall, bei dem ein großer Unternehmer, der ein wichtiger Arbeitgeber in der Gemeinde war, im Außenraum sein Anwesen bauen durfte. Vielleicht hat er auch die die etwa 1 kilometerlange asphaltierte Zufahrt und kilometerlange Spartenerschließung (Abwasser, Wasser, Strom, Gas) selbst bezahlt, was ich bezweifle.

Wenn du nach §35 BauGB gehst und dein Bauvorhaben dort drin steht, ist das korrekt.


irrationalhoch3 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 11:13

Also nur wenn genau dieses Bauvorhaben dort ausgewiesene ist? Und auch als solches dort aufgeführt ist?

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Harvey1102  25.06.2024, 11:24
@irrationalhoch3

ja, du musst parallel aber auch noch die Regionalplanung und einen eventuell vorhandenen Flächennutzungsplan (FNP) beachten. Beispielsweise wäre Windenergie nur auf dafür ausgewiesenen Flächen im Regionalplan möglich. Wenn der FNP beispielsweise eine Fläche als reine Ackerfläche ausweist, du aber dort eine Industriehalle hin bauen willst, muss der FNP geändert werden oder du darfst da halt nicht bauen.

Die Sache ist recht komplex.

Wende dich mit deinem Vorhaben am Besten an das Bauamt und mache dort eine Bauvoranfrage. Die prüfen das dann und geben dir im besten Fall Ratschläge.

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