Bebbauung im aussenbereich mit Privilegierung?
Hallo, ich wollte mal erfragen ob es richtig ist das man bei einem Bauvorhaben im aussenbereich mit Privilegierung weder einen Bebauungsplan braucht , noch ein ausslegungs/Offenlegungsverfahren eröffnet wird?
Liebe Grüße
3 Antworten
Im Außenbereich geht nur noch Bauernhof und dann auch nur dann, wenn man nachweist, dass man den überwiegenden Teil seines Einkommens mit der Landwirtschaft verdient.
Da geht leider noch einiges mehr. Wie man hier bei uns gerade live miterleben darf
Ich wusste von einem Fall, bei dem ein großer Unternehmer, der ein wichtiger Arbeitgeber in der Gemeinde war, im Außenraum sein Anwesen bauen durfte. Vielleicht hat er auch die die etwa 1 kilometerlange asphaltierte Zufahrt und kilometerlange Spartenerschließung (Abwasser, Wasser, Strom, Gas) selbst bezahlt, was ich bezweifle.
Wenn du nach §35 BauGB gehst und dein Bauvorhaben dort drin steht, ist das korrekt.
Also nur wenn genau dieses Bauvorhaben dort ausgewiesene ist? Und auch als solches dort aufgeführt ist?
ja, du musst parallel aber auch noch die Regionalplanung und einen eventuell vorhandenen Flächennutzungsplan (FNP) beachten. Beispielsweise wäre Windenergie nur auf dafür ausgewiesenen Flächen im Regionalplan möglich. Wenn der FNP beispielsweise eine Fläche als reine Ackerfläche ausweist, du aber dort eine Industriehalle hin bauen willst, muss der FNP geändert werden oder du darfst da halt nicht bauen.
Die Sache ist recht komplex.
Wende dich mit deinem Vorhaben am Besten an das Bauamt und mache dort eine Bauvoranfrage. Die prüfen das dann und geben dir im besten Fall Ratschläge.
Darf ich ihnen über dieses Thema noch eine Frage außerhalb der Community stellen? Ich würde sie anklicken wenn das OK für sie ist.