Beamten Berufe ohne Eid leist?
Guten Tag,
Gibt es Berufe wo man Beamtet wird ohne das man dort auf das Gesetz schwört,
wir sieht das z.B. beim Zoll, Ausländerbehörde usw. aus.
Danke im voraus
3 Antworten
§ 64 BBG regelt die Eidespflicht für Bundesbeamte. Demnach ist grundsätzlich folgender Eid zu leisten:
Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.
Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.
Anstelle eines Eides mit "ich schwöre" kann aber auch ein Gelöbnis oder eine andere Beteuerungsformel angewendet werden, wenn man aus Glaubens- oder Gewissensgründe den Schwur nicht leisten kann.
Von einem Eid kann in Fällen abgesehen werden, in denen Drittstaatsangehörige, die aus keinem Vertragsstaat der Bundesrepublik Deutschland und der EU kommen, ernannt werden sollen.
Allerdings müssen sie geloben, sofern gesetzlich nichts weiter geregelt ist, ihre Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Dies gilt jedoch nicht für Beamtenverhältnisse, die ausschließlich von Deutschen bekundet werden dürfen.
(vgl. § 64 Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 3 BBG)
Fälle des § 64 Abs. 4 BBG sind jedoch die Seltenheit.
Wer als Beamter den Eid oder Alternative nicht leistet, ist nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 BBG zu entlassen.
Für Landes- und Kommunalbeamte ist die Eidespflicht in § 38 BeamtStG und der Diensteid selbst in den jeweiligen Landesbeamtengesetzen geregelt.
Kurzfassung: Um Beamter zu werden (ganz egal wo), muss man entweder einen Eid oder eine andere Beteureungsformel leisten.
Jede Beteuerungsformel enthält die direkt oder indirekt die Wahrung des Grundgesetzes sowie alle in der BRD geltenden Gesetze, denn dies gehört schließlich zu den Amtspflichten eines Beamten.
https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/g/geloebnis.html
Beamtinnen und Beamte
Beamtinnen und Beamte haben einen Diensteid zu leisten. Im Bundesdienst lautet die Eidesformel nach § 64 des Bundesbeamtengesetzes (BBG): „Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“ Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Für die Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen beschränkt sich § 38 des Beamtenstatusgesetzes auf die Festlegung, dass ein Diensteid zu leisten ist, der die Verpflichtung auf das Grundgesetz enthalten muss.
nein gibt es nicht, auch z. B. beim Zoll musst du einen Eid leisten, wenn du dort als Beamter einsteigen möchtest.
Es gibt natürlich die Möglichkeit als Tarifbeschäftigter/Angestellter z. B. bei einer Ausländerbehörde zu arbeiten. Entweder kannst du eine Ausbildung dort beginnen oder es gäbe auch die Möglichkeit nach einem Studium (z. B. Jura) als Angestellter bei einer Behörde zu arbeiten. Bei Jura kann man natürlich ab einem gewissen Durchschnitt auch verbeamtet werden im höheren Dienst.
Wo ist das Problem einen Eid abzuleisten?