Bbundeswehr Übergangsgebührnisse SaZ 4 - Wie funktionert das genau?
Hallo
Ich bin bald SaZ4.
Wenn Die Zeit bei der Bundeswehr vorüber ist bekomm ich 12 Monate Übergangsgebürnisse.
So wie ich verstanden habe 75% meines letzten Bruttogehaltes.
Nun wäre es dann möglich, dass ich Teil oder sogar Vollzeit wo anders arbeite und 2 Löhne habe und falls ja werden die Übergangsgebührnisse dann gekürzt? (z.B 15% weniger)
Die krankenversicherung nach der BW Zeit muss ja dann neu abgeschlossen werden.
Wenn ich keiner arbeit nachgehen muss ich die ja selber privat von meinen Übergangsgebührnissen zahlen so das deutlich weniger bleibt oder nicht?
Würde mich über antworten freuen
3 Antworten
Mit dieser Frage gehst du zu (d)einem TVB (Truppenversorgungsberater), den es in jedem Verband ab Regimentsgröße gibt.
Dass es aber 12 Monate Übergangsgebührnisse für einen Z4 gibt, kenne ich nicht. Mein Kenntnisstand ist, dass dazu ein Z8-Dienstverhältnis nötig ist. Korrektur erwünscht!
Die Hinzuverdienstgrenze wurde 2015 abgeschafft - Du darfst also grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen.
Ausnahme: Beschäftigungen im öffentlichen Dienst - hier gibt es gesonderte Regelungen (§ 53 SVG - Soldatenversorgungsgesetz)
Ab dem 01.01.2019 fällt die Beihilfe weg und man hat Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung, obwohl die Zahlung eigentlich sozialversicherungsfrei ist.
Die Bundeswehr übernimmt 50% des Beitrages (wie auch bei Arbeitenehmern).
Genauere Infos zu diesen Fragen erhälst Du bei Deiner Dienststelle.
Ich hatte damals nach meinem Ausscheiden als SaZ 8 zwei Gehälter.
Übergangsgebührnisse und mein Gehalt aus der Vollzeitbeschäftigung.
War jeden Monat wie Weihnachten.
Das zweite Gehalt wurde nach Steuerklasse 6 besteuert, ansonsten gab es damals nichts weiter zu beachten.
Hi. Also könnte ich nach dem Ende meiner Dienstzeit auch einen Teilzeitjob nachgehen den nach Steuerklasse 6 versteuern lassen und die Übergangsgebührnisse nach Stk 1 damit mehr bleibt?