Bayern: kann ein ungetauftes Kind Religionsunterricht frei wählen oder kommt es automatisch in Ethik

12 Antworten

Für Bayern gilt: Evangelische katholische Kinder besuchen jeweils den konfessionellen Unterricht. Konfessionslose besuchen den Ethik-Unterricht. Auf Antrag kann ein konfessionsloses Kind den konfessionellen Religionsunterricht (ev. oder rk.) besuchen. Dabei muss das kirchliche Schulreferat (ev: Dekanat - rk: bischöfl. Schulreferat) und die jeweilige Lehrkraft zustimmen. Es gibt Teilnahme mit allen Rechten und Pflichten (also auch mit Benotung), als auch die Teilnahme als Gast (ohne Benotung). Das muss man mit der Schule absprechen. Die Entscheidung dient (wegen der Planungssicherheit) für eine Schulart - mindestens jedoch für das komplette Schuljahr. Wenn kein Ethikunterricht angeboten wird ist die Teilnahme am Religionsunterricht sogar zu empfehlen, da in Abschlussklassen sonst keine Note erteilt werden kann und diese für manche Betriebe eine Art "Verhaltensnote" ist. Hinzugefügt: Nach Umfragen ist der Religionsunterricht in den meisten Schularten eines der beliebtesten Fächer - über die Gründe kann man diskutieren.

Es kann den Religionsunterricht in der Regel wählen. Wird gern als Gast gesehen.

FFrüher war es so das die Kinder in den Ethik unterricht mussten!Heute können sie frei wählen!!

Zunächst mal kommt es wohl in den Ethikunterricht.

Es darf frei wählen, mein Sohn ungetauft ist im evang. Religionsunterricht.


caro83  13.08.2008, 20:49

DH