Bankraub?

5 Antworten

Die Kunden können den Täter entsprechend verklagen. Die Bank trifft da eher keine Schuld.


Nickharts 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 16:58

Nehmen wir an der Räuber wäre ein Obdachloser da kann man doch nichts bekommen

Nickharts 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 17:03
@woizin

Das würde übersetzt heißen der Kunde hat die Psychischen folgen und bekommt kein Schmerzensgeld in dem Fall ?

Das kannst Du vergessen. Solche Räuber haben nichts.

Warum sollten sie gegen das Opfer - die Bank - vorgehen können?

Das wäre wie, wenn du mit einer Freundin unterwegs bist, ihr wird das Handy geklaut und sie fordert dann von dir ein neues.

Die Bankkunden können Schmerzensgeld verlangen, allerdings nur vom Täter.

Die Bank haftet natürlich nicht für mentale Wehwehchen, die sich die Kunden wegen sowas zugezogen haben. Gegenüber dem Bankräuber wäre was THEORETISCH als immaterieller Schaden möglich, realistisch aber halt auch nicht.

Wenn der Täter gefasst wurde, können sich die Kunden an diesen wenden. Die Bank ist da der falsche Ansprechpartner.


Nickharts 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 17:04

Wenn der Täter allerdings ein Obdachloser wäre? Und es da nichts zu holen gibt

DerHelme  11.08.2024, 17:06
@Nickharts

Dann haben die Kunden leider Pech gehabt und müssen sich gegebenenfalls an eine Opferhilfsorganisation wenden. Die Bank war ja selbst Opfer einer Straftat, warum sollte diese zu Schmerzensgeldzahlungen verpflichtet sein?