Bankraub?
Wenn eine Bank ausgeraubt wird, und währenddessen Kunden in der Bank sich aufgehalten haben, und ebenfalls bedroht wurden, haben die Kunden Anrecht auf Schmerzensgeld? Oder können diese sogar gehen die Bank vorgehen ?
5 Antworten
Die Kunden können den Täter entsprechend verklagen. Die Bank trifft da eher keine Schuld.
Das kannst Du vergessen. Solche Räuber haben nichts.
Warum sollten sie gegen das Opfer - die Bank - vorgehen können?
Das wäre wie, wenn du mit einer Freundin unterwegs bist, ihr wird das Handy geklaut und sie fordert dann von dir ein neues.
Die Bankkunden können Schmerzensgeld verlangen, allerdings nur vom Täter.
Die Bank haftet natürlich nicht für mentale Wehwehchen, die sich die Kunden wegen sowas zugezogen haben. Gegenüber dem Bankräuber wäre was THEORETISCH als immaterieller Schaden möglich, realistisch aber halt auch nicht.
Wenn der Täter gefasst wurde, können sich die Kunden an diesen wenden. Die Bank ist da der falsche Ansprechpartner.
Wenn der Täter allerdings ein Obdachloser wäre? Und es da nichts zu holen gibt
Dann haben die Kunden leider Pech gehabt und müssen sich gegebenenfalls an eine Opferhilfsorganisation wenden. Die Bank war ja selbst Opfer einer Straftat, warum sollte diese zu Schmerzensgeldzahlungen verpflichtet sein?
Nehmen wir an der Räuber wäre ein Obdachloser da kann man doch nichts bekommen