Bald zur Bundeswehr, Arbeitgeber hat mich vorher gekündigt. Was tun?

3 Antworten

Du solltest dich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, kannst Du auch telefonisch oder online machen und dann arbeitslos melden und ALG - 1 beantragen.

Die Anwartschaftszeit hast Du erfüllt, also dir einen Anspruch erworben, wenn Du innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.

Hättest dann einen Anspruch von min. 6 Monaten und wenn Du auf min. 24 Monate mit Beiträgen in der Arbeitslosenversicherung kommst, hättest Du unter 50 Jahren einen max. Anspruch von 12 Monaten.

Die Höhe des Anspruchs berechnet sich im Regelfall aus dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate, kannst auch das Nettoeinkommen nehmen und davon stünden dir als Single etwa 60 % an ALG - 1 zu.

Wenn Du dich nicht umgehend arbeitssuchend meldest, könntest Du mit einer Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung von 1 Woche rechnen, die würde dir dann vom erworbenen Anspruch angezogen und wäre weg.

Sofort arbeitssuchend melden.

Ab 19.08.2024 arbeitslos melden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Ich denke das Schicksal will, dass du zur Bundeswehr gehst. Deswegen versuche die Musterung zu meistern und dann bei der Bundeswehr deine Zukunft zu finden. :)

Woher ich das weiß:Recherche

InternetPseudo 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 17:15

Das mein Plan. Aber ich kann nicht vom Arbeitslosengeld leben , sofern ich überhaupt angenommen werde

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