Bafög und Exmatrikulation?

1 Antwort

Sei gegrüßt!

Grundsätzlich gilt, dass Sie BAföG zurückzahlen müssten, wenn Sie nicht mehr den BAföG-Förderungsvoraussetzungen entsprechen, zum Beispiel durch Exmatrikulation oder Aufgabe Ihres Studiums. Solange Sie jedoch immatrikuliert bleiben und formell noch studieren, könnten Sie theoretisch weiterhin BAföG beziehen.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sowohl die Hochschule als auch das BAföG-Amt Ihre Situation überprüfen, insbesondere wegen Ihrer fehlenden aktiven Teilnahme seit April/Mai. Dabei könnte die Frage aufkommen, ob Sie noch förderungsberechtigt sind, wenn Sie faktisch nicht mehr am Studium teilnehmen.

Ich empfehle Ihnen dringend, sich zeitnah mit dem BAföG-Amt in Verbindung zu setzen, um Ihre Situation klar zu klären. Möglicherweise gibt es auch andere Unterstützungsmöglichkeiten, die Sie in Betracht ziehen könnten. Die Experten dort können Ihnen genau sagen, wie sich Ihre Entscheidung auf die BAföG-Förderung auswirkt und ob es Alternativen gibt, um finanziell über die Runden zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Maximilian J. Callidus