BaföG-Rückzahlung: Gilt mein Studiengangwechsel als wichtiger Grund?
Hallo zusammen,
ich befinde mich im 9. Semester und studiere Informatik. Früher habe ich parallel dazu ein anderes Fach studiert und bin in einem Fach dreimal durchgefallen. Zusätzlich habe ich in meinem Informatikstudium zweimal nicht bestanden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Prüfungen sehr schwierig sind und dass es auch in der Zeit der Corona-Pandemie so schlimm war.
Trotzdem habe ich alles versucht, mehr Zeit investiert und Nachhilfe genommen. Doch aus Angst und Panik falle ich immer wieder durch. Im letzten Semester habe ich dann meinen Studiengang gewechselt, bin jedoch in derselben Fachrichtung geblieben, nämlich Wirtschaftsinformatik. Der Grund für meinen Wechsel war der, dass ich den dritten Versuch hatte. Ich plane, im nächsten Semester wieder zu meinem alten Studiengang zurückzukehren. Es ist wichtig zu erwähnen, dass alle Module, die ich in meinem alten Studiengang belege, auch in den neuen übernommen werden können. Somit hat sich durch den Wechsel nur der Name des Studiengangs geändert, ansonsten kann ich weiterhin alle meine Leistungen erbringen.
Gilt mein Grund als wichtiger Grund? Ich habe versucht, mit dem Sachbearbeiter darüber zu sprechen, aber er hat mir gesagt, dass es nicht möglich ist. Er meinte, ich könnte mich an erfahrenere Personen wenden, aber es würde wahrscheinlich nicht klappen.
Der gesamte Studiengangswechsel war eigentlich nur ein Trick für ein Semester, da ich mein altes Studium abschließen möchte.
Es geht nicht um einen Wechsel in eine andere Fachrichtung oder einen Wechsel, der mich daran hindert, meine Leistungen im alten Studiengang zu erzielen. Alle Module kann ich nach wie vor belegen, da ich in derselben Fachrichtung geblieben bin, nur kurzzeitig den Studiengang gewechselt habe.
Ich musste mein Studium vorübergehend unterbrechen, und nun verlangt das Bafög von mir die Rückzahlung der letzten drei Monate an Zahlungen und habe den Anspruch verloren.
Weiß jemand, ob ich dies als schriftliche Erklärung einreichen sollte, oder soll ich es einfach dabei belassen? Ich bin nur so genervt, weil ich wegen nur eines Moduls externe Dinge hätte regeln müssen.
Liebe Grüße
1 Antwort
Ich sehe hier auch keinen wichtigen Grund für den Studiengangswechsel im Sinne der Bafög-Bestimmungen.
Dafür bist du im Studium schon zu weit fortgeschritten und der Wechsel zurück ins alte Fach spricht auch dagegen.
Das ist zwar bitter und teuer, aber du solltest dich glücklich schätzen, dass das Manöver überhaupt funktioniert hat. Denn ich finde es schon sehr ungewöhnlich, dass ein Modul, das für zwei sehr eng verwandte Studiengänge verwendet wird, in diesen unterschiedlich viele Prüfungsversuche gewährt.
Hey , Danke für Deine Antwort !! Aber es handelt sich in meinem Fall nicht um einen Fachrichtungswechsel, sondern um eine Schwerpunktverlagerung.
Dies bedeutet, dass ich in einen Studiengang wechsle, der in den ersten Semestern mit meinem bisherigen identisch ist (beide Studiengängeenthalten z.B. einige identische Module, was auf meine Situation zutrifft). Da ich plane, im nächsten Semester zu meinem früheren Studiengang zurückzukehrenund dort meinen Bachelor abzuschließen, verlängert sich mein Studium durch den Wechsel überhaupt nicht. Daher sollte dies kein Grund sein, meinen BAföG-Anspruch zu verlieren. Insbesondere bietet mir der neue kurzfristige Studiengang die Möglichkeit, sogar Nebenfächer zu belegen, wodurch mein Hauptstudium in Informatik nicht verzögert wird. Eine Schwerpunktverlagerung sollte daher der Weiterförderung nicht im Wege stehen, da ich meinen "Wechsel" vollziehe, ohne mein Hauptstudium insgesamt zu verlängern.