Folgender Fall: bereits bei der Ersterstellung meines Bafög Antrags habe ich in Zusammenarbeit/Abstimmung mit meinem Vater einen Antrag auf Vorausleistung gestellt; er habe noch keinen abschließenden Bescheid über seine Einkünfte. das Einkommen meines Vaters wurde dann geschätzt, Bafög wurde bewilligt und vorausgezahlt und auf dem Bafög Bescheid standen keine Informationen zum Einkommen meines Vaters.
nun ein Jahr später hat mein Vater abermals/immer noch nichts eingereicht, ich habe also im Juli einen Antrag auf Vorausleistung gestellt. ich habe die Anforderungen des Bafög Amts erfüllt (nachgewiesen, dass ich meinen Vater zur Mitarbeit aufgefordert habe und das auch rechtzeitig), ich konnte nur eine Entgeltabrechnung, die mir mein Vater gegeben hat, einreichen; als "Schätzwert".
jetzt habe ich Angst, dass ich aufgrund fehlender Unterlagen kein Bafög mehr bekomme.
soll der Antrag auf Vorausleistung nicht quasi gewährleisten, dass Bafög weiter gezahlt wird? und das Amt klagt sich schlimmstenfalls das Geld von meinem Vater ein, sofern er eigentlich dazu in der Lage und verpflichtet wäre Unterhalt zu zahlen? das steht nämlich in Frage: muss und kann mein Vater mir Unterhalt zahlen? macht er jedenfalls nicht, er behauptet er hat nicht genug Geld, um mir den mir zustehenden Unterhalt leisten zu können ...
also:
meint ihr ich kann mit Bafög Förderung rechnen? holt sich das Bafög Amt das Geld von meinem Vater, das er quasi eigentlich mir schuldet einfach zurück?