Baby Erstausstattung zurückzahlen?
Hey, ich bin aktuell in der 32. SSW und hatte im April meinen Antrag auf Baby Erstausstattung beim Jobcenter gestellt. (Auch den Mehrbedarf für Schwangere und die Ausstattung für Schwangere, diese wurden beide bewilligt). Zu dem Zeitpunkt lebte ich mit meiner Mutter in einer BG, was sich aber ab dem 01.06. geändert hat. Daraufhin hatte ich einen neuen Bürgergeldantrag gestellt und die vom Jobcenter meinten, dass sie es am 30.06. auszahlen würden, wenn der neue Antrag auch fertig ist. Nun natürlich noch nichts fertig und am Telefon wird mir immer gesagt ,,in Bearbeitung”. Mein Partner hatte bis jetzt auch kein weiteres Einkommen außer Sozialleistung. Das ändert sich aber bald. Diese Änderung muss ich ja danach dem Jobcenter auch mitteilen. Können sie dann, nachdem die Babyerstausstattung bewilligt wurde, das Geld zurückverlangen, weil es ja danach mehr Einkommen gibt? Oder gilt da nur das aktuelle Einkommen und nicht das von nächsten Monat, wenn ich den Antrag schon so lange gestellt hatte?
1 Antwort
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Das was dir bisher durch entsprechend hohes fehlendes Einkommen zugestanden hat, musst Du auch bekommen.
Beim Bürgergeld geht es nach dem Zuflussprinzip, da darf Einkommen erst angerechnet werden, wenn es auch tatsächlich zugeflossen ist.
Und selbst wenn er nun Einkommen erzielt, ist ja noch nicht gesagt, dass mit dem anrechenbaren Einkommen euer Gesamtbedarf gedeckt werden kann, es könnte also selbst dann noch ein Anspruch auf eine Aufstockung bestehen und auch da stünde dir dann der Mehrbedarf bis zur Geburt zu und deine Erstausstattung usw.