B96 noch nicht da, trotzdem fahren?
Moin, ich habe vor ein paar Wochen meinen B96 Schein gemacht und habe diesen leider noch nicht erhalten da die Behörden mal wieder länger brauchen.
Da wir allerdings Mittwoch nach Italien fahren und wir nur zu zweit sind, die Frage ob ich trotzdem schon mit dem Wohnwagen fahren darf. Mit z.B der Prüfungsbescheinigung.
5 Antworten
Die Schlüsselzahl 69 ist eine Beschränkung auf Fahrzeuge mit einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre gemäß EN 50436. Ich glaube nicht, dass so etwas jemand freiwillig beantragt.
Ich gehe mal davon aus, dass du die B 96 meinst. Da muss dir der richtige Führerschein vorliegen, damit du das auch in Italien fahren darfst.
Die Fahrerlaubnis entfaltet ihre Wirksamkeit erst mit der Aushändigung. Die Prüfbescheinigung ist damit nicht gemeint. Du müsstest Di also einen vorläufigen Führerschein beantragen.
Nein.
Du meinst B96, lasse gerade dein Posting abändern.
Als ich das gemacht habe hieß es "vllt. drückt die Polizei bei der Bescheinigung ein Auge zu". Würde ich aber gerade im Ausland nicht drauf hoffen.
Du hättest AFAIK auch schon 6 Wochen vorher den Antrag stellen können, sodass du gegen Abgabe der Bescheinigung sofort den Führerschein kriegst.
notting, der auch gerade wg. B96 auf seinen neuen Führerschein wartet bzw. Antrag und Bescheinigung in einem Brief hingeschickt hat.
Ganz einfach: Nein.