B196?

3 Antworten

Nein das darfst du nicht. Die grundsätzliche Voraussetzung für die B196 Erweiterung der Fahrerlaubnis ist das Mindestalter von 25 Jahren und das das man bereits 5 Jahre im Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B oder BE ist. In deinem Alter ist logischerweise beides nicht der Fall. Wenn du Zweiräder fahren möchtest bliebe dir nur die in B/BE enthaltene Fahrerlaubnisklasse AM oder du machst seperat den A1 Schein oder mit 18 Jahren im Direkteinstieg die Klasse A2.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

Ich würde mal vermuten das du den erst machen kannst wenn du wirklich die Klasse B hast. Für genaueres Frag lieber deinen Fahrlehrer. Auch sind die Kosten von der Fahrschule abhängig.

Wenn du aber sowieso gerade beim Führerschein dabei bist würde ich ganz stark empfehlen gleich BE zu machen. Da bist du auf der sicheren Seite.

Nein, du musst 25 Jahre alt sein und seit 5 Jahren den B Schein haben.