B-WARE TV rückgaberecht?

2 Antworten

Wie sieht es mit der Gewährleistung bei B-Ware aus?

Grundsätzlich haben Sie als Verbraucher gegenüber einem Unternehmer Anspruch auf Gewährleistung. Die gesetzliche Sachmangelhaftung beträgt 2 Jahre.

Bei gebrauchten Sachen hat der Verkäufer hingegen die Möglichkeit, die Gewährleistung auf ein Jahr zu beschränken.

Hierfür bedarf es aber einer schriftlichen Vereinbarung oder einer rechtsgültigen Erklärung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Daher kommt es darauf an, warum der Artikel als B-Ware ausgezeichnet worden ist.

Ist lediglich die Verpackung beschädigt? Dann handelt es sich trotzdem um Neuware. Der Händler muss zwei Jahre für die Mangelfreiheit einstehen.

Wurde die Sache hingegen schon von einem anderen Käufer benutzt und wurde zurückgegeben, ist sie gebraucht. In diesem Fall darf der Verkäufer die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr verkürzen.

Du möchtest wissen:

Habe ich irgendwie eine Chance den TV zurück zu geben oder ähnliches?

Im Kaufrecht geht es für den Verbraucher weniger um Chancen, sondern um gesetzliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler.

Du schreibst:

Bei B-ware ist sowas ja immer schwer und pixelfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen. (Es wird die Platine im TV sein, die kaputt ist).

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum!

Von der gesetzlichen Sachmängelhaftung ausgeschlossen sind lediglich Mängel, die der Käufer bereits beim Kauf kannte.

Außerdem handelt es sich nicht um einen Umtausch, sondern die vertragstypischen Pflichten des Verkäufers zur Vertragserfüllung.

Ausgeschlossen für den Käufer ist das gesetzliche Widerrufsrecht, wenn die Sache vor Ort und nicht online gekauft wurde.

§ 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

§ 439 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Was kannst und solltest du machen?

Weist die Kaufsache nicht die vertraglich zugesicherte Beschaffenheit auf, handelt es sich um einen Mangel.

Sachmangel (§ 434 BGB)

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Beschaffenheitsmängel (§ 434 Absatz 1 BGB)

Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Kaufsache nicht die Beschaffenheit aufweist, die sie nach dem Willen der Parteien haben soll.[2] Zur Beschaffenheit einer Sache zählen alle Eigenschaften, die für den Gebrauch der Sache von Bedeutung sind.

Da die Rechte des Käufers bei Sachmängeln sehr umfangreich sind, sieht der Gesetzgeber vor, dem Händler zunächst eine angemessene Frist zu gewähren, um den Kaufvertrag doch noch erfüllen zu können.

Nachdem die Frist zur Nacherfüllung des Vertrags fruchtlos verlief und der Mangel nicht abgeschafft wurde, kann der Käufer nun vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.

Gut zu wissen:

Viele Käufer kennen ihre Verbraucherrechte leider nicht.

Das führt nicht selten dazu, dass sie sich mit der Erstattung des Kaufpreises "abspeisen" lassen. Ärgerlich, wenn es sich um ein echtes Schnäppchen handelt.

Aber kann es rechtens sein, dass der Verbraucher Nachteile (Kein Schnäppchen) in Kauf nehmen muss, wenn der Händler seine Versprechen nicht hält?

Der Gesetzgeber sagt unmissverständlich "Nein" .

Was bedeutet Schadenersatz?

Angenommen dein Gerät hat 500,- EUR gekostet und der Mangel kann nicht erfolgreich abgestellt werden, kannst du dir ein vergleichbares Gerät bei einem anderen Händler kaufen.

Musst du jetzt z.B. 650,- EUR bezahlen, wäre die Differenz (150,- ) zwischen dem ersten und dem zweiten Kaufpreis , dein Anspruch auf Schadenersatz.

  • Der Käufer hat aber auch das Recht der Minderung des Preises.

In diesem Fall tritt der Käufer nicht vom Vertrag zurück und behält die mangelhafte Ware. Anhand einer Formel lässt sich ein durch die Gerichte anerkannter Minderungsbetrag errechnen. Hierfür wird der Wert ohne Mängel in Bezug zum Wert des Geräts mit Mängel gesetzt.

Den Minderungsbetrag muss dir der Verkäufer im Nachhinein zurückzahlen.

Wer mit einem Mangel leben oder diesen selbst beheben kann, kann den gezahlten Kaufpreis in der Regel deutlich mindern.

Wichtig zu wissen:

  1. Der Verkäufer hat ein Recht auf Nacherfüllung. Wird dieses Recht verwehrt, verliert der Käufer seine Gewährleistungsansprüche.
  2. Der Käufer darf weder das Gerät öffnen, noch eigene Reparaturversuche durchführen.

Du schreibst:

Es wird die Platine im TV sein, die kaputt ist

Die Verbraucherrechte basieren auf fehlende Sach- u. Fachkenntnisse des Käufers. Vor diesem Hintergrund ist es immer gut sich zur Fehleranalyse gar nicht zu äußern.

Soweit ein allgemeiner Überblick zur Rechtslage.

Kontaktiere den Händler und erkläre ihm freundlich den Sachverhalt. Erfahrungsgemäß führt Verständnis eher zum Erfolg, als Drohungen und Beleidigungen.

Sollte der Händler nicht reagieren, die Reparatur verweigern solltest du ihm unmissverständlich zeigen, dass du deine Rechte als Verbraucher kennst und nicht zögerst diese auch durchzusetzen.

Zunächst musst du dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung setzen.

10 - 14 Tage gelten durchaus als angemessene Frist.

Verläuft diese Frist fruchtlos, befindet sich der Verkäufer im Verzug.

Ab jetzt könntest du auch einen Anwalt hinzuziehen und die Kosten dem Verkäufer als sog. Verzugsschaden in Rechnung stellen.

Häufig verweisen Verkäufer den Kunden an den Hersteller. Der ist jedoch nicht Vertragspartner. Der Kaufvertrag kommt zwischen Händler und Käufer zustande. Also nicht abwimmeln lassen.

Muss die defekte Sache eingeliefert werden, trägt der Verkäufer auch die Kosten für den Hin- und Her-Versand.

Informationen zur Gewährleistung findest du in den Händler AGB (Kaufvertrag).

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