B-Verstoß in der Probezeit (A1)?

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Soweit ich weiß sollte ein B-Verstoß noch keine größeren Konsequenzen bezüglich der Probezeit haben.
Bei einem 2. B-Verstoß in der Probezeit, kann diese dann auf 4 Jahre verlängert werden und du musst evtl. ein Aufbauseminar machen.

Garantieren kann ich dafür aber nicht, so habe ich es aber in Erinnerung.

Gruß