Autoverkauf als Bastlerfahrzeug?

2 Antworten

Du verkaufst das Auto als "Bastlerfahrzeug"! Als Privatperson musst du ja auch keine Gewährleistung gewähren. Du kannst dir aus dem Internet zum Beispiel einen Kaufvertrag herunterladen. Den Personalausweis würde ich mir auch zeigen lassen und die Veräußerungsanzeige solltest du auch aufheben. Dadurch kannst du nachweisen, wer der Erwerber des Fahrzeuges ist.

Das Fahrzeug solltest du auch vor der Fahrzeugübergabe abmelden. Den Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und die amtlichen Kennzeichen sind für die Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle erforderlich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Fährt das Auto noch? Es ist in Ordnung wenn du rein das reinschreibst was du uns grad versuchst zu erklären. Ist Ein bastlerfahrzeug Etc. So hab ich das auch gemacht als ich mir n billiges Auto für die Rennstrecke zugelegt habe.