Autoverkauf als Bastlerfahrzeug?
Hallo zusammen,
ich verkaufe derzeit ein Auto, jedoch habe ich keinerlei Ahnung was ich in dem Kaufvertrag reinschreiben soll. Ich habe gelesen das es nichts bringt ein Auto als Bastlerfahrzeug zu verkaufen, aber das würde ich gerne.
Das Auto wurde von uns für eine längere Tour gekauft, welche eine Woche andauerte. Es handelt sich um ein 23 Jahre altes Auto. Hier jeden einzelnen und bekannten Mangel aufzuzeigen ist nicht möglich, es gibt einfach zu viele, die wir Kennen aber sicherlich auch uns unentdeckt waren.
Wie soll man nun vorgehen? Es handelt sich um ein altes Auto mit vielen Ecken und Kanten, was mittlerweile seit 2 Monaten herumsteht. Ich habe keine Lust wegen irgendeinem Mangel nacher Ärger zu bekommen.
Habt ihr eine Idee?
2 Antworten
Du verkaufst das Auto als "Bastlerfahrzeug"! Als Privatperson musst du ja auch keine Gewährleistung gewähren. Du kannst dir aus dem Internet zum Beispiel einen Kaufvertrag herunterladen. Den Personalausweis würde ich mir auch zeigen lassen und die Veräußerungsanzeige solltest du auch aufheben. Dadurch kannst du nachweisen, wer der Erwerber des Fahrzeuges ist.
Das Fahrzeug solltest du auch vor der Fahrzeugübergabe abmelden. Den Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und die amtlichen Kennzeichen sind für die Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle erforderlich.
Fährt das Auto noch? Es ist in Ordnung wenn du rein das reinschreibst was du uns grad versuchst zu erklären. Ist Ein bastlerfahrzeug Etc. So hab ich das auch gemacht als ich mir n billiges Auto für die Rennstrecke zugelegt habe.