Autounfall?

3 Antworten

Hey,

zu dem ersten Fall (bei Deiner Mutter) - sofern ihr jemand aufgefahren ist und sie Geschädigte ist, das Gutachten erstellt wurde / wird - wird sie den Schaden ersetzt bekommen - Tipp von mir (Als Geschädigter hast Du einen Anspruch auf einen Rechtsanwalt, der für Dich die Schadensregulierung durchführt. Die Kosten des Rechtsbeistands werden von der gegnerischen Versicherung (vom Unfallverursacher) übernommen. Das kann hin und wieder hilfreich sein, weil Versicherungen häufig versuchen die Regulierung in die Länge zu ziehen oder Schadenspositionen zu kürzen - hin und wieder auch mit der Schulfrage spielen wollen.

Zu dem zweiten Fall (Deinem Vater) - hier ist es wichtig, was in den Vertragsbedingungen im Schutzbrief beschrieben ist. Häufig ist es so, dass man sich nachträglich das Geld nicht zurückholen kann - da dies in den Bedingungen ausgeschlossen wird. Bei einem "Versicherungsfall" soll man sich häufig immer zuerst an den Versicherer melden, um die Leistungen in Anspruch zu nehmen - dieser wird dann ein Unternehmen, mit welchen der Versicher kooperiert, den Auftrag erteilen. Eine rückwirkende Rückzahlung wird daher schwierig - kann aber je nach Vertragsbedingungen funktionieren - ggf. auch aus Kulanz der Umstände.

Alles Gute Dir!


Lala1205 
Beitragsersteller
 30.05.2024, 00:53

Vielen Dank erstmal! Da ich mich nicht so gut auskenne möchte ich Sie paar Frage stellen wenn das Ok ist. Vorab: mein Deutsch ist nicht perfekt, sorry schonmal.

Sie hatten gemeint, meine Mutter hätte Anspruch auf Anwalt die von der gegnerischen Seite versicherung übernommen wird. Also muss ich quasi nur einen Anwalt "aussuchen", die Situation schildern und er wird die ganze Sache weitergehen?

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Cclass  30.05.2024, 00:59
@Lala1205

Kannst mich ruhig duzen, alles gut ;)

Genau - grundsätzlich sollte bei einem unverschuldeten Unfall sooooooo früh wie möglich ein Fachanwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet werden. Dieser wird den Kontakt auf "Augenhöhe" mit der gegnerischen Versicherung halten und auch führen. Auch ist er für die Abwicklung der Regulierung zuständig und kann je nach Schadensbild / Umstände auch einige weitere Schadensersatzansprüche geltend machen - z.B die Auslagenpauschale für unfallbedingte Auslagen - die wird häufig (ohne Rechtsbeistand) von den Versicherern "vergessen".

Auch erspart es Dir aber auch den ganzen Schriftverkehr / Kommunikation und eventuelle Streitigkeiten, falls die Versicherung die Schadenspositionen kürzen möchte oder mit der Schulfrage nicht ganz einverstanden ist. Also kurzum: Der Fachanwalt für Verkehrsrecht nimmt Dir den ganzen Stress ab und führt die Regulierung auf "Augenhöhe" mit der gegnerischen Versicherung.

Du kannst Dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aussuchen und ihm den Fall mitteilen, dass Du einen unverschuldeten Unfall hast. Dieser wird den Fall dann übernehmen und dieser wird dann auch von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Such Dir daher am Besten einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht raus - nimm Kontakt mit diesen auf - und schildere Deinen Fall und halte Rücksprache mit dem Anwalt.

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Lala1205 
Beitragsersteller
 30.05.2024, 01:02
@Cclass

Vielen lieben Dank, dass du mir so eine hilfreiche Information geben konntest:) Okey gut dann habe ich eine sorge weniger😄

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Cclass  30.05.2024, 01:05
@Lala1205

Immer gerne und ja, mit einem Anwalt geht die Sache einfacher über die Bühne. Man erspart sich viel Stress mit der gegnerischen Versicherung (sofern diese die Regulierung in die Länge zieht oder sonstige Konflikte auftauchen). Du ersparst Dir das ganze quasi mit einem Anwalt, weil der Dir das eben alles abnimmt und um ehrlich zu sein: Alles was über ein Gutachten läuft (und damit kein Bagatellschaden mehr ist) , sollte immer über ein Anwalt laufen. Die Pflicht besteht natürlich nicht als Geschädigter - aber Du wirst eben bestens vertreten.

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wattdennnu2  30.05.2024, 07:54

Zitat aus der Frage:

Mein Vater hat keinen Schutzbrief.
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Also mit Unfall 1 passiert nicht viel Außer dann deine Mutter Geld bekommt für den schaden.

Und zu deinem Vater alles gute erstmal. Es gibt Versicherungen wo Abschlepper mit drinnen ist, aber dass kann ich dir hier nicht beantworten, einfach mal da anrufen fragen

Der erste Schaden kann ja fiktiv nach Gutachten abgerechnet werden. Zum Glück war der Gutachter schon da.

Die Abschleppkosten werden nicht ersetzt, wenn kein Schutzbrief abgeschlossen wurde.