Autounfall?

5 Antworten

Schwierig so allgemein zu beantworten. Als erstes solltest du dich fragen, von welchem Wert wir sprechen. Ist das ein Gebrauchtwagen für 3000 € – dann würde ich jetzt kein Fass aufmachen. Ist das ein verhältnismäßig neues Fahrzeug was jetzt einen Wert von 10.000 € und mehr eigentlich hat – sofern schadenfrei – dann würde ich mir schon eher überlegen, was meine Rechte sind.

Wie wurde denn durch die Versicherung oder Werkstatt festgestellt, dass der Wagen zuvor einen Totalschaden hatte?

Totalschaden ist ja auch relativ. Wenn es ein schon nicht ganz neues Fahrzeug ist und bei der Schadensberechnung die Behebung durch eine Markenwerkstatt zu Grunde gelegt wird, bist du ja total schnell beim Totalschaden, obwohl nur Motorhaube, Stoßfänger und Kotflügel kaputt sind. Also ist der Begriff sozusagen schon dehnbar und bezeichnet durchaus schon verschiedene Fahrzeugzustände– ein neuer Audi A6 sieht mit Totalschaden sicherlich anders aus als ein Golf 4 - oder zumindest reicht eben beim alten Golf viel weniger zum Totalschaden als beim Audi.
Die Schäden hat der Verkäufer ja offenbar benannt, dann ist es jetzt ein juristisches Wagnis zu diskutieren, ob dir der Verkäufer jetzt tatsächlich was wesentliches verschwiegen hat oder du einfach mal hättest nachfragen müssen nach dem Umfang des Schadens. An der Stelle würde mich jetzt auch mal interessieren, wie ein Wildunfallschaden hinten am Fahrzeug aussieht und zu Stande kommt.

Dann berichte doch jetzt mal was für ein Fahrzeug überhaupt ist, Modell, Alter, Laufleistung, Motor etc. und welcher Schaden jetzt (vermeintlich) von der aktuellen Werkstatt/Versicherung festgestellt worden sein soll und welcher Schaden im Gegenzug vom damaligen Verkäufer dir beschrieben wurde.

Nur mal so am Rande, solltest du tatsächlich belegen können, getäuscht worden zu sein, hättest du absurd lange Zeit theoretisch den Schadensersatz einzufordern – ich glaube wir sprechen von 30 Jahren oder so ähnlich. Und die beginnen auch meine ich erst, wenn du Kenntnis von diesem Umstand der Täuschung erhalten hast. Aber das ist ja jetzt alles nur Theorie und die Praxis, das Machbare kann ganz anders aussehen. Du musst ja auch überlegen, dass dein ehemaliger Verkäufer dir auch unterstellen könnte, dass du zwischenzeitlich einen erneuten Schaden mit dem Fahrzeug hattest, den du ihm jetzt versuchst unter zu jubeln. Ein Selbstläufer wird es also so oder so nicht.

Mein Auto ist ein BMW 420d Grand coupe 2015 Baujahr. Aber der Verkäufer müsste jaa angeben das der Wagen einen Totalschaden erlitten hat. Er gibt jaa nur bekannt das es ein Wildschaden hatte

Ein altes Auto hat nur einen geringen Wert. Hat es einen Wildunfall kann die Reparatur den Wert überschreiten. Dann spricht man von Totalschaden. Nun hat der Verkäufer es wohl preiswert reparieren lassen. Nach 2 Jahren hast du keine Ansprüche mehr. Gelogen hat er ja nicht. Du hättest dir das Gutachtachten zum Schaden zeigen lassen können.

Was ist hier passiert:

Der vorherige Eigentümer hat den Schaden fiktiv abgerechnet, also das Geld von der Versicherung kassiert ohne nachzuweisen, dass er den Schaden repariert hat. Daher ist der Wagen im HIS gemeldet. Nun ist wieder ein Schaden eingetreten und für deine Versicherung sieht es erst mal so aus, als ob ein Schaden an einem nicht reparierten Fahrzeug eingetreten ist.

Was ist zu tun:

Du musst deiner Versicherung nachweisen, dass die alten fachgerecht Schäden repariert waren (das erkennt jeder Gutachter), dann kriegst du auch dein Geld.

Aus meiner Sicht ist dem Verkäufer nichts vorzuwerfen, er hat angegeben, dass das Auto reparierte Vorschäden hat. Dass diese wirtschaftliche Totalschäden waren ist aus meiner Sicht nicht relevant.

Das könnte ein "wirtschaftlicher Totalschaden" gewesen sein. Das bedeutet nicht, dass das Fahrzeug nicht wieder verkehrssicher repariert werden kann. In der Vertragswerkstatt ist das nur lediglich teurer, als der Restwert des Fahrzeugs.