Autohaus verweigert Gewährleistung gerichtlich vorgehen?
Hey ich habe vor kurzem im Autohaus ein Auto gekauft was nach 2 Monaten ein Getriebeschaden hatte und das Autohaus verweigert sich den Schaden zu zahlen mit der Begründung ,,sie haben das Auto 1,500€ runtergehandelt ansonsten hätten wir den Schaden übernommen“ kann ich gerichtlich dagegen vorgehen oder sollte ich es am besten da ich seit 1 nem Monat drauf warte das es repariert wird
4 Antworten
Das ist keine zulässige Begründung.
Als erstes würde ich mich an deiner Stelle allerdings an die zuständige Schiedsstelle des Kfz-Handwerks wenden.
Bei einer Entscheidung ist der Händler an diese gebunden, du aber nicht. Außerdem ist es für dich kostenlos.
Gehe damit zum Anwalt, den muss das Autohaus hinterher auch zahlen
Niemand weiß, wie ein Gerichtsverfahren ausgeht. Lässt der Fragesteller auch nur ein winziges Detail in seiner Schilderung weg, ändert sich die Ausgangslage. Und häufig enden solche Verhandlungen in einem Vergleich, und schon bleibt er auf seinen Verfahrenskosten sitzen.
Eine online Beratung gibt es schon um die 50€, das sollte ihm der Ärger Wert sein
Erstmal: Angaben ohne Gewähr!
Mir wäre kein Gesetz bekannt, dass die Gewährleistungspflicht an den Preis verknüpft. Wenn die sich im Preis runterhandeln lassen, ist das deren Problem. Ich würde auf meinem Recht bestehen, zumindest mit einem Anwalt den Kaufvertrag durchgehen, ob da wirklich was in diese Richtung steht.
Hi, das ist rechtlich nicht ok. Das Autohaus kommt so nicht aus der Sachmängelhaftung raus.
Wenn Du das denen mitteilst oder schreibst, wird die das aber wenig beeindrucken. Lass das mal einen Anwalt machen.
Nur, wenn das Autohaus einen Prozess verliert m