Autoführerschein mit 16.5!?!?!?

7 Antworten

Nicht nur dieser Erste-Hilfe-Kurs ist nötig, Du brauchst auch einen Sehtest. Allerdings ist dies nicht nötig um sich in der Fahrschule anzumelden, diese Dinge sind nötig um seinen Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis abzugeben.

Als Erstes suchst Du eine geeignete Fahrschule die für Dich gut zu erreichen ist und von der Du aus dem Bekanntenkreis nichts Schlechtes hörtest. Zu den Öffnungszeiten gehst Du hin und erkundigst Dich über den Ablauf und den Preisen. Kannst auch zu Mehreren gehen um Vergleichswerte zu haben.

Eine wichtige Frage wäre nachzufragen ob die Fahrschulautos mit Anfahrassistent und/oder Berganfahrhilfe ausgestattet sind. Sollte dies bejaht werden würde ich raten wieder zu gehen!!! Dann ist es eine Fahrschule die es zwar gut meint aber im Endeffekt ihre Schüler um eine richtige Ausbildung betrügt! Hatte ich mit meiner Tochter auch, bei der Ersten wurde mir freudig gesagt dass die das haben und das Lernen daher ganz einfach ist und wir sind gegangen weil ich darauf bestand dass ordentlich gelehrt statt beschissen wird.

Von der Fahrschule bekommst Du dann ohnehin ein Anmeldeformular das von beiden Elernteilen unterschrieben werden muß. Du brauchst aber nicht stur bis 6 Monate vor Deinem 17. Geburtstag warten, dies ist lediglich allgemein so empfolen. Oftmals bekommt man von der Fahrschule Gutscheine für den EHK, so zahlte meine Tochter seinerzeit 19,95€ für den EHK, Sehtest und 4 Biometrischen Passbildern (für den Antrag ist auch Eines nötig).

Sogar schon bevor die Grundgebühr entrichtet wurde und das Anmeldeformular komplett ausgefüllt bei der Fahrschule abgegeben wurde tolerieren die gewöhnlich dass man bereits am Theorieunterricht teilnimmt. Mit bei der Fahrschule erwerblich ist Lernmaterial für die theoretische Prüfung. Du solltest schauen so früh wie möglich bereits damit anzufangen, auch den Antrag beim Einwohnermeldeamt (manche Fahrschulen übernehmen dies) abzugeben weil der 2 Monate brauchen kann. Für den BF17 muß auch min eine Begleitperson angegeben werden die bestimmte Kriterien erfüllen muß, sie muß aber nicht verwandt sein.

Für die Theorieprüfung zu lernen ist eigentlich überhaupt nicht schwer, es sei denn man ist so doof und versucht die Fragen alle auswendig zu lernen. Man brauchst sich nur ein wenig mit den Vorschriften zu befassen und fast jede Frage lässt sich problemlos aufschlüsseln. Nur einige Zahlen muss man auswendig lernen und einige wenige Fragen überaschen etwas mit der Antwort weshalb sich die aber sehr gut einprägen. Fahrstunden würde ich parallel nach Gelegenheit empfehlen, sie allerdings nicht zu früh nehmen damit sie etwa 1 Monat vor Deinem 17. Geburtstag vollständig genommen sind. Neben den 10 Pflichtstunden hängt es an Dir wie Viele noch genommen werden müssen.

Ab 3 Monate vor Deinem 17. Geburtstag darfst Du frühestens die theoretische Prüfung ablegen, vorausgesetzt der Antrag ist durch und Du hast auch die nötigen Theorie-Unterrichtsstunden in der Fahrschule absolviert. Ab 1 Monat vor Deinem 17. Geburtstag darfst Du die praktische Prüfung ablegen, vorausgesetzt Du hast die Theoretische bestanden und die Pflicht-Fahrstunden absolviert.

Frühestens an Deinem 17. Geburtstag darfst Du dann mit Begleitung fahren, hast Du den BF17 darfst Du ab Deinem 18. Geburtstag automatisch alleine fahren, mußt nur innerhalb der ersten 3 Monate dann den richtigen Führerschein von der Führerscheinstelle abholen.


Auto1Jahr 
Beitragsersteller
 01.05.2016, 09:56

Danke sehr für die Mühe und die ausführliche Antwort jetzt weiss ich Wie das alles abläuft ! Wie kann man hier die antworten als hilfreichste Antwort beurteilen? :)

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machhehniker  01.05.2016, 11:21
@Auto1Jahr

Das geht erst nach 24 Std um zu verhindern dass vorschnell Antworten ausgezeichnet werden obwohl noch Bessere folgen.

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Ich kenne es so, dass du dich auch vorher schon bei der Fahrschule anmelden kannst, allerdings wirst du ohne den EH-Kurs-Nachweis deinen Antrag bei der Führerscheinstelle nicht durchbekommen. Und der braucht ein paar Wochen, bevor du zur Prüfung zugelassen wirst.

Schau mal auf den Webseiten vom DRK, Malteser, Johanniter, DLRG oder was sonst so in deiner Nähe ist (gibt auch private Anbieter), da werden regelmäßig Kurse angeboten.

Nein, den Erste Hilfe Kurs kannst du auch nach der Anmeldung bei der Fahrschule machen. Aber er muss vor deiner Praxisprüfung gemacht sein. Meist bekommst du von deiner Fahrschule Gutscheine für EH Kurs, Sehtest und Passbild. Lohnt sich also nicht, ihn extra davor zu machen. Denn die Gutscheine sind meist im Grundbetrag mit drin, also musst du ihn so oder so zahlen...

Der grobe Ablauf:

1) 6 Monate vor deinem 17. Geburtstag: du kannst dich bei deiner Fahrschule anmelden. Nun kannst du die Theoriestunden besuchen und ab 6 Stunden bereits mit den Praxisfahrstunden beginnen

2) 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag: du darfst die Theoretische Prüfung ablegen

3) 1 Monat vor deinem 17. Geburtstag: du darfst die Praktische Prüfung ablegen


Mit der Theorie so früh anzufangen ist kein Problem, das ist schon einiges zum Lernen. Allerdings würde ich mit den Praxisstunden nicht allzu früh anfangen, das ist unnötige Geldverschwenung: denn wenn du das praktische bereits kannst, aber vom Alter her noch keine Prüfung ablegen darfst, solltest du trotzdem noch Fahrstunden nehmen, da du es sonst vergisst...ich würde deshalb nicht früher als 4 Monate vor deinem Geburtstag anfangen und dann hast du immernoch genügend Zeit :)


Zu den Praxisfahrstunden: du MUSST 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten machen. Für die sonstigen Fahrstunden wird mit durchschnittlich 15-20 gerechnet.



Auto1Jahr 
Beitragsersteller
 30.04.2016, 12:35

Danke für die ausführliche Antwort ! :) man oder ich mache ja dann die praktische Prüfung mit Einem Prüfer , so wenn ich die dann 1 Monat vor meinen 17en Lebensjahr schaffe , bekomme ich das recht schon 1 Monat vor meinen 17en Lebensjahr mit eingetragenen Begleitpersonen zu fahren ?

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vollley  30.04.2016, 13:41
@Auto1Jahr

Ja kannst du aber wie du richtig gesagt hast nur mit dem eingetragenen Begleiter das wäre ein Elternteil :)

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machhehniker  01.05.2016, 07:56
@vollley

Die Frage in dem Kommentar war ob man schon einen Monat vor dem 17. Geburtstag (wörtlich genommen eigentlich sogar vor dem 16. Geburtstag, das ist aber wahrscheinlich anders gemeint) mit Begleitperson fahren dürfe wenn man bereits fertig ist. Darauf muß die Antwort NEIN lauten! Erst wenn das 17. Lebensjahr vollendet ist, also ab dem 17. Geburtstag, darf gefahren werden.

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Bluemeli99  01.05.2016, 13:00
@machhehniker

Ja das stimmt, du darfst erst ab dem 17. Lebensjahr Auto fahren, auch wenn du den Führerschein schon davor hast. Deshalb lohnt es sich auch hier nicht unbedingt, den Führerschein schon gleich am Anfang der Frist zu machen (1 Monat davor). Denn wenn er einen Monat rumliegt, vergisst du vieles wieder, vorallem am Anfang. Und es besteht die Verlockung, doch schon Auto zu fahren, da man den Führerschein hat (aber noch nicht 17 ist). Wenn du erwischt wirst, zählt das wie Schwarzfahren, da du den Führerschein rechtlich gesehen noch nicht hast...

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Du kannst dich schon vorher bei der Fahrschule anmelden das ist auch besser so, weil bei mir war das so das der Kurs glaub ich 30 Euro oder so gekostet hat ganz genau weiß ich das nicht mehr könnte auch weniger gewesen sein. Naja aufjedenfall durfte ich da mein EH machen und zusätzlich einen Augentest und Passbilder das war so ein Paket was die Fahrschule anbietet hat sich aufjedenfall gelohnt.

Der Nachweis eines absolvierten Erste Hilf Kurs und der Nachweis eines Sehtestes ist für die Erteilung des Führerscheins erforderlich