Auto weiterverkaufen, auch wenn jemand anderes schon angezahlt hat?

13 Antworten

Du bist bereits einen mündlichen Vertrag eingegangen der zusammen mit der Anzahlung für gemacht wurde. Grundsätzlich musst du diesen einhalten.

Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten. Dabei ist es völlig irrelevant, ob diese mündlich oder schriftlich geschlossen wurden.

Du hast dadurch, dass du die Anzahlung akzeptiert hast, einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen und musst liefern.n Übrigens: Die Anzahlung ist der gerichtsfeste beweis für den abgeschlossenen Vertrag - du kommst da also nicht raus!

Wenn jemand eine Anzahlunggeleistet hat, besteht ein Vertrag, auch wenn er mündlich ist.

Du bist bereits einen mündlichen Vertrag eingegangen und dieser wurde bereits angezahlt. Daher gilt es auch diesen Vertrag einzuhalten, alternativ den Vertrag zu kündigen und die andere Vertragspartei zu entschädigen.

Eine Anzahlung würde keinerlei Sinn ergeben wenn man sich dennoch nicht drauf verlassen kann, dass der Vertrag zustande kommt.

Du kannst auf Risiko gehen und den ersten Käufer abwimmeln und ihm seine Anzahlung zurückzahlen, wenn er aber weis das ein mündlicher Vertrag ebenso gültig ist (und dieser obendrauf mit einer Anzahlung besiegelt wurde), dann darfst du dich vor Gericht warm anziehen. Ich würde das Risiko nicht eingehen, da kann eine Menge bei schief gehen.


emib5  18.01.2022, 09:50

Den mündlichen Kaufvertrag einseitig Kündigen geht aber auch nicht so einfach.

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olfinger  18.01.2022, 11:01
@emib5

Einseitig geht nur wenn ein guter Grund dafür vorliegt, in dem Fall wäre es nicht so. Hier wäre eine gegenseitige Einigung nötig, damit verbunden für gewöhnlich eine Entschädigung seitens einer Partei zur anderen.

Das ganze würde sich auch ohne Entschädigung regeln lassen, aber als Vertragspartner der bereits eine Anzahlung geleistet hat wäre ich nicht ohne angemessener Entschädigung dazu bereit.

Selbst wenn der Verkäufer versucht einen Umweg zu gehen um den Vertrag auflösen zu können würde ich die Gründe hinterfragen. So ein Fall wie er hier vom Fragesteller genannt ist kommt häufiger vor, da wird natürlich jeder "gierig" wenn er dann doch noch etwas mehr bekommt als beim anderen Käufer.

Ein häufig gewählter Ausweg wäre dem Käufer mitzuteilen, dass an dem Fahrzeug ein Defekt aufgetreten ist (Unfall, Motor-/Getriebeschaden, kaputte Querlenker oder sonst irgendwas teures) und ein Verkauf so nicht mehr guten Gewissens stattfinden kann. Meist springt der Käufer von selbst ab und ist froh die Anzahlung wieder zu haben, womöglich bedankt er sich sogar noch beim Verkäufer für die "Ehrlichkeit" das nicht verschwiegen zu haben.

Aber auch das lässt sich hinterfragen und kommt man mit der Tour an den falschen zieht sich die Schlinge zu.

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Wäre dies denn rechtens, wenn ich das Auto an jemand anderes verkaufe?

Nein, denn Verträge sind zu erfüllen. Das heisst: Natürlich kannst du dein Auto auch an eine andere Person verkaufen, wenn du Bock auf Schadensersatzforderungen des Anzahlenden hast. Denn der mündliche Vertrag ist selbstverständlich gültig. 🖤