3 Antworten
Es kommt darauf an. Wenn ein Schaden auftritt, von dem du Kenntnis gehabt hast, dann schon. Du hättest in dem Falle den Käufer auf die Sache aufmerksam machen und die Sachmängelhaftung wirksam ausschließen müssen. Tritt unvorhergesehen ein Schaden auf, für den du tatsächlich nichts kannst, dann hast du auch nichts zu befürchten. Das Risiko kauft der Gebrauchtwagenkäufer gleich mit
Kommt draufan. Such dir einfach einen vertrauenswürdigen händler. Natürlich sollte man aber schon auch selber schauen und sich informieren ob das Auto wirklich in einem guten Zustand ist oder nicht. Kauf dir lieber eins in einem Autohaus da solltest du besten Service geniessen.
Nein, wenn du es privat verkaufst dann tatsächlich nicht.