Auto-Unfall : wer ist schuld?
Hallo.
Ich hatte auf der Autobahn einen Unfall. Ich habe eine Probefahrt gemacht und habe den Wagen in der Stadt getestet und entsprechend auf einer ruhigen, unbegrenzten Autobahn den Max Speed austesten wollen. Bei 253 kmh ist mir dann einer mit rund 80 Metern in die linke Spur ohne zu gucken reingezogen, es gab natürlich einen Unfall. Der Probefahrt Wagen war Schrott, andere hatten kleinere schäden. Nun ist die Frage: es gab kein Tempolimit und er hat erhöhte Sorgfaltspflicht beim Spurwechsel (er fuhr auch Grad Mal irgendwie 90 oder so). Wie seht ihr die Schuldfrage? Dass ich und meine Partnerin überhaupt noch leben grenzt an ein Wunder wenn man die Geschwindigkeit sieht und alles.
7 Antworten
Du trägst auf jeden Fall eine Teilschuld. Es ist in Deutschland so geregelt, dass es als "Erhöhung der Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs" gilt, wenn Du erheblich schneller fährst, als die Richtgeschwindigkeit 130 km/h auf der Autobahn (genau das ist die juristische Bedeutung der Richtgeschwindigkeit! Das wissen die meisten nicht!).
Wegen dieser Erhöhung der Betriebsgefahr trägst Du bei einem Unfall bei diesem Tempo auch dann eine Teilschuld, wenn Du Dich 100 %ig fehlerfrei verhalten hast, und der Unfallgegner 100%ig etwas Verbotenes / etwas Falsches gemacht hat.
Wie hoch genau diese Teilschuld dann ist (25%? 50%? 75%?) kann man nicht pauschal sagen. Das ist immer eine Einzelfallentscheidung vor Gericht.
ich sehe wegen deiner sehr hohen Geschwindigkeit eine Teilschuld bei dir und vermute, dass Du 30% selber tragen musst.
Bei der von dir genannten Geschwindigkeit trifft dich eine Teilschuld von mindestens 70% (wahrscheinlich mehr). Der Richter - darauf wird es hier sicher hinauslaufen - kann dir aber auch eine Schuld von 100% zusprechen.
Begründung: Bei der Einhaltung der in Deutschland gültigen Richtgeschwindigkeit von 130 km/h wäre es sicher zu keinem Unfall gekommen.
Deshalb zumindest Teilschuld bei Dir.
Je höher die Geschwindigkeit oberhalb von 130 km/h ist, desto größer deine Teilschuld.
Du hättest selbst auf der "freien" Autobahn nur so schnell fahren dürfen, dass du rechtzeitig reagieren kannst um deine Geschwindigkeit den Fahrbedingungen anzupassen. Und wie du durch den Unfall selbst bewiesen hast, warst du eindeutig zu schnell, denn du konntest eben nicht mehr rechtzeitig reagieren.
Und bei dieser Geschwindigkeit warst du so schnell, dass die der Fahrer des anderen Fahrzeuges praktisch noch nicht sehen konnte, als er nah links ausscherte. Er hatte alsio praktisch keine Alternative ---- du schon.
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Merke: Rasen auf deuitschen Autobahnenm ist zwar nicht generell verboten, aber das Unfallrisiko liegt dann fast immer bei dem Fahrer, der sein Auto mit so hoher Geschwindigkeit bewegt.
Hallo,
Meine Antwort ist natürlich die eines Laien und daher ohne jede Gewähr, aber so wie Du es schilderst, würde ich vermuten, dass der andere Fahrer beim Spurwechsel seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt und dadurch den Unfall verursacht hat. Du wärst demnach nicht schuld, sofern man Dir selbst kein grob fahrlässiges Verhalten (z.B. Ablenkung durch Bedienung des Computersystems, Handynutzung, laute Musik, etc.) nachweisen kann. Um einen gewöhnlichen "Auffahrunfall" handelt es sich hier nicht, denn er ist offenbar durch den unzureichend vorbereiteten Spurwechsel entstanden, und nicht durch Dein Auffahren. Und 80 Meter Abstand sind auf der Autobahn quasi "nichts".
Ich kann mir jedoch den Kommentar nicht verkneifen, dass es bei einem generellen Tempolimit möglicherweise gar nicht erst zu einem solchen Unfall gekommen wäre.
Am wichtigsten ist jedenfalls, dass keine Personen zu Schaden gekommen sind.
Da du über 130 gefahren bist kriegst du eine teilschuld von ca 30%...
meiner Meinung nach auch,aber es kommt auf die Gerichte an...meist gibt es 30 bis max 50%
Stimmt, da gilt der alte Spruch:
"Vor Gericht und auf hoher See, sind alle in Gottes Hand."
Bei dieser gefahrenen Geschwindigkeit sind 30% Teilschuld sicher viel zu wenig. Realistisch sind eher 70% bis 100%.