Auto kaputt gemacht wer kommt für schaden auf?
Ich habe vorhin ein Handy Video gesehen welches von jemandem aufgenommen wurde. Dort war eine Diskussion zwischen zwei Männern zu sehen. Der jenige der das Handy hielt, Hat den anderen anschließend mehrmals dazu aufgefordert sein Auto kaputt zu machen. „Mach kaputt, komm mach mein Auto kaputt“ der andere sagte „ich will nichts kaputt machen du bist doch krank“. Aber der aufnehme des Videos hat ihn trotzdem weiterhin aufgefordert. Dann sind dem anderen die Nerven geplatzt und er hat anschließend das Auto mit einer Schaufel beschädigt. Abgesehen davon dass er einfach hätte gehen können, möchte ich fragen ob er trotzdem für den Schaden aufkommen muss obwohl der andere mehrfach gesagt hat „komm mach es kaputt“
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/tenno5034/1687962166787_nmmslarge__0_36_720_720_71afb1dc5a3d860a1b79d9196ad2e0fd.jpg?v=1687962167000)
Die Schuld für ein Handeln trägt immer der Täter. Er kann die Entscheidung zur Handlung treffen oder sie bleiben lassen.
Im Beispiel haben beide Handlungen vollzogen. Der eine hat mit einer Schaufel eine Sachbeschädigung an fremdem Eigentum vorgenommen. Das wäre ein Antragsdelikt.
Der andere hat wohl eine Nötigung begangen in dem er den anderen stark bedrängt und damit zu einer Handlung, egal welche, gedrängt hat. Die Betonung liegt auf 'bedrängt'. Die Aufforderung ohne Bedrängung ist bloss eine Aufforderung. Kommt die Bedrängung dazu, ist es Nötigung und damit eine gemäss Strafrecht strafbare Handlung; kein Antrags- sondern eigentlich Offizialdelikt. Eventuell käme noch Drohung hinzu, was das Strafmass bei der Nötigung erhöht.
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Ja, was aber so gar nichts damit zu tun hat, dass auch der Antrag ins Leere läuft.
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Die Beweislast, dass ein Vertrag zustande gekommen war, liegt beim Täter, denn der Autobesitzer hat keine sonderliche Mühe zu beweisen, dass der Täter die Beschädigung vorgenommen hat. Dann kann der Täter nur auf Nötigung gehen, wenn der Besitzer einen Antrag auf Sachbeschädigung stellt und er den Vertrag nicht beweisen kann.
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Nein, die Beweislast liegt immer noch bei der Staatsanwaltschaft. Zudem müsste der Eigentümer ja vor Gericht durchaus die Wahrheit sagen und es gibt ein Video. Wobei es ja auch schon völlig absurd ist, von Nötigung zu reden, wenn man nicht einmal die grundsätzliche Aufforderung beweisen könnte.
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Bin kein Jurist, sehe das aber so:
§823 BGB sagt:
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Entscheidend ist hier das Wort widerrechtlich. Die Frage ist also, ob der Schaufelschwinger widerrechtlich gehandelt hat. Das wage ich aber zu bezweifeln, da der Geschädigte nicht nur eingewilligt sondern sogar mehrfach dazu aufgefordert hat, womit die Beschädigung nicht mehr rechtswidrig war.
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Rechtlich Bedenklich.. eine Aufforderung ist natürlich keine Freikarte für ein Verbrechen und es kommt wohl auch auf den Kontext an aber klar kann man jemanden die Erlaubniss geben etwas kaputt zu machen was man Besitzt.
Man muss hier halt zwischen Aufforderung und Provokation unterscheiden. Wenn es im Streit als Provokation passiert (also komm, mach Kaputt, dann siehst du was du davon hast) dann ist es Sachbeschädigung. Ist es eine energetische Aufforderung (na los, ich habe das Teil in der Garage, ist lustig) dann ist es natürlich was anderes.. in beiden Fällen sollte man halt rechtsgülltige Beweise dafür haben.
In dem Fall hängt es also wirklich davon ab wie man das Video interpretieren kann wenn es als Beweis zugelassen wird (mit Einverständniss beider).. und natürlich davon ob es wirklich das Auto einer der beiden ist 😅
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Er selbst kommt dafür auf. Er ist ja selbst schuld wenn er gegen sein Auto tritt
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![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerBayer80/1648884749783_nmmslarge__0_0_3024_3023_85452bc3dbc5a5e42401b3fe1c277502.jpg?v=1648884750000)
Sorry hatte ich überlesen. Aber nichts desto trotz, kommt er für den Schaden auf. Schließlich war er ja das ausführende Organ. Er hätte sich ja weigern können. Der andere ist höchsten wegen Anstiftung zu belangen, mehr nicht
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein, den Schaden darf der Eigentümer selbst tragen.
Die ist aber nun nicht strafbar, da der Eigentümer sie gestattet hat.