Auto geschenkt bekommen – jetzt verkaufen?
Hallo ihr Lieben,
ich pflege seit mehreren Jahren zu einem älteren Herrn eine gute Bekanntschaft.
Dieser hat mir nun vor ca. einer Woche sein Auto geschenkt, da er es selber nicht mehr braucht. Jetzt habe ich mich allerdings dazu entschieden, das Auto doch nicht selber zu fahren, sondern es zu verkaufen und ihn natürlich am Erlös zu beteiligen.
Meine Frage ist nun aber: Kann ich das Auto einfach so verkaufen? Wir beide haben zwar einen Schenkungsvertrag unterzeichnet, allerdings ist dieser nicht notariell beglaubigt worden. Zudem ist in den Fahrzeugpapieren noch der Schenker als Halter vermerkt und nicht ich, da das Auto bisher nicht umgemeldet worden ist. Muss ich das Auto auf mich ummelden, bevor ich es in Eigenregie verkaufen kann?
Mein Plan wäre nämlich eigentlich gewesen, das Auto jetzt abzumelden und dann zum Verkauf anzubieten, damit ich keine Kfz-Steuer & Ummeldegebühren zahlen muss. Allerdings wäre dann ja nirgendwo offiziell auf behördlicher Seite vermerkt, dass ich Eigentümer des Autos bin.. kommt mir irgendwie komisch vor.
Kennt sich hier jemand aus und weiß, wie die rechtliche Lage in diesem Fall ist?
Liebe Grüße
Manu
4 Antworten
Rein rechtlich alles garkein Problem. Du solltest das Fahrzeug aber auf keinen Fall angemeldet verkaufen, wie hier schon geschrieben!
Egal ob in böswilliger Absicht oder nicht, wenn etwas schief geht, z.B. auf der Probe- oder Überführungsfahrt irgendwas schief läuft, gibts nur unnötig Ärger.
So aus dem Sozialen heraus würde ich aber mit dem Menschen, der dir das auto geschenkt hat, das Gespräch suchen. Ich denke nicht, dass er dir das übel nehmen würde. wenn du sein Auto verkaufst, wohl aber wenn du es tust, ohne mit ihm darüber zu reden.
zu allererst mal hast du einen vertrag. du kannst einfach zum Straßenverkehrsamt u das Fahrzeug abmelden. verkaufen kannst du auch ohne probleme...Verkauf aber nur abgemeldet denn es gibt zu viele schwarze Schafe die dich sonst übern Tisch ziehen....trotz allem würd ich vorher mit dem Herrn sprechen ob ihm der Verkauf recht ist u ihm das Fahrzeug notfalls zurück geben wenn du nicht verkaufen darfst es aber auch nicht nutzen möchtest
Mein Plan wäre nämlich eigentlich gewesen, das Auto jetzt abzumelden und dann zum Verkauf anzubieten, damit ich keine Kfz-Steuer & Ummeldegebühren zahlen muss. Allerdings wäre dann ja nirgendwo offiziell auf behördlicher Seite vermerkt, dass ich Eigentümer des Autos bin.. kommt mir irgendwie komisch vor.
Rechtlich ist das machbar, ich habe auch schon Autos verkauft, wo ich nicht als Halter eingetragen war, z.B. einen alten 200er-Mercedes, den ich mal gekauft, aber dann doch nicht zugelassen habe aus irgendeinem Grund. Rechtlich gesehen weist dich der Besitz der Papiere als rechtmäßiger Besitzer aus.
Dennoch sollte man mit dem Mann sprechen und ihm mitteilen, was man vorhat. Er hat dir das Auto sicher geschenkt, um dir eine Freude zu machen, nicht dass du es verkaufst und Geld verdienst - das hätte er sonst wahrscheinlich selber noch gemacht.
Anders ist es, wenn man ein Auto geschenkt bekommt mit dem Hinweis, es entweder selber zu fahren oder zu verkaufen (so ging es mir mal bei dem Auto meiner Großtante; das fuhr ich einige Monate und hätte es auch behalten, es war aber unzuverlässig, so dass ich es verkauft habe, als sich diverse Mängel zum wiederholten Male abzeichneten und es mir zu doof wurde).
Er wird schon seine Gründe gehabt haben, das er dir das Auto geschenkt und nicht selbst verkauft hat. Frag Ihn aufjedenfall, ob es für Okay wäre, aber sei Vorsichtig beim fragen, manche sind da sehr empfindlich.