Ausziehen u25 möglich?
Hallo, ich weiß das die Frage des öfteren hier gestellt wird, aber ich wollte dennoch explizit wissen, wie es in meiner Situation sein kann.
Ich bin 23 und fange August/September meine Ausbildung an (Sozialbetreuer, 2 Jahre) in der ich unter anderen Bafög bekomme und beziehe derzeit Hartz 4, sowie meine Eltern aus gesundheitlichen Gründen.
Ich habe eine große Familie. Meine Eltern sind geschieden und ich wohne bei meiner Mutter mit meinen 6 kleinen Geschwistern. Nur ist das Problem das ich da absolut keine Privatsphäre habe, da ich mit ein Zimmer teilen musste und der Altersunterschied zwischen mir (die älteste) und meiner Schwester (die 2. Älteste) sind 7 Jahre.
Ich fühle mich richtig eingeengt und merke wie depressiv ich da noch werde, wenn ich Zuhause nicht rauskomme. Ich hab eigentlich auch fast nur Streit mit meinen Geschwistern und es ist immer ziemlich laut und auch anstrengend Zuhause.
Wäre sowas Grund genug um eine "Erlaubnis" vom Jobcenter zu bekommen, in eine eigene Wohnung zu ziehen, da ich es einfach nicht mehr aushalten diesen ganzen Trouble?
3 Antworten
Ausziehen u25 möglich?
Sofern du dich mit deinen Unterhalt selbst bestreiten kannst, ohne Mittel vom Jobcenter, darfst du bereits mit 18 ausziehen und dich selbstständig machen. Je nachdem was du in der Ausbildung verdienst und viel du an BaföG erhältst, kann man sich damit auf jeden Fall eine kleine Wohnung leisten.
Wenn du aber deinen Unterhalt selbst nicht bestreiten kannst und Mittel vom Jobcenter brauchst, dann ist das nicht so einfach möglich. Es gibt eine Härtefallregelung und je nach Mitarbeiter, gehen die hier strenger oder weniger streng um. Da kann man gar nicht pauschal sagen, dass du ein Ja oder Nein bekommst.
Du musst halt gucken, wenn die ausbildung anfängt, ob du ne Wohnung mit dem Bafök kriegst. Wenn du erst eine Wohnung hast und die ausbildung machst, kannst du auch Wohngeld oder Hilfe vom JC beantragen. Solange du aber bei deiner Mom wohnst und unter 25 bist, muss die Situation eingeschätzt werden. Im Endeffekt viel Bürokratie, aber ich kann dir aus Erfahrung sagen, wenn du erstmal weg bist, dann streitet ihr auch nicht mehr soviel
Du darfst prinzipiell ausziehen sobald du 18 bist. Allerdings hat das Amt ein Wörtchen mit zu reden wenn sie das bezahlen sollen.
Das tun sie in der Regel nur, wenn der Zustand für dich unzumutbar ist.
Wenn du vom BaföG eine Wohnung und deinen Lebensunterhalt bezahlen kannst, darfst du ausziehen ohne dass du irgendwas mit dem Jobcenter klären musst.