Ausziehen mit 18?
Hallo, Ich habe momentan ein Problem.
Ich bin 18, fast 19 und wollte ausziehen, da ich in ca. 7 Tagen in einer Vollzeitstelle Arbeite, wo ich ca. 1,9 Netto verdiene.
Ich wohne momentan noch bei meinen Eltern, die beide aber Bürgergeld beziehen.
Jetzt habe ich mich ein wenig informiert und oft gelesen, das Kinder aus solchen Haushalten unter 25 nicht ausziehen dürfen. Stimmt das so? oder wie ist das?
Weil wenn ich jetzt Vollzeit Arbeite, aber bei meinen Eltern wohne, dann wird das doch alles angerechnet, unzwar so das ich nur 20% behalten darf oder sehe ich das falsch?
Ich würde gerne ausziehen weil ich endlich dann die Chance habe, seitens Arbeitgeber, mein eigenes Geld zu verdienen, und nicht mehr auf Staatskosten leben zu müssen und das erste mal „Leben“ kann. Was mit Bürgergeld leider nur begrenzt ist.
2 Antworten
Wenn Du Deinen Auszug finanzieren kannst, kannst Du ab Volljährigkeit umziehen, wohin Du willst.
Die verbleibende Bedarfsgemeinschaft muß dadurch ggf. auch umziehen.
Du gehst doch arbeiten und bekommst gar kein Bürgergeld. Warum solltest du dann nicht ausziehen dürfen? Das hast du falsch verstanden.
Deine Eltern könnten langfristig ein Problem bekommen, wenn die Wohnung nach deinem Auszug zu groß ist, so dass sie in eine kleinere Wohnung ziehen müssten.
Du wirst dann logischerweise deinen Anteil an der Miete bezahlen müssen, weil das Jobcenter keinem Berufstätigen, der nicht bedürftig ist, die Wohnung finanziert.
Deshalb müsst ihr ja dem Jobcenter deine Arbeitsaufnahme und Einkünfte 1:1 und umgehend melden, damit die das berechnen können.
Okay, weil ich bin ja bei meinen Eltern sagen wir die ersten 2 Monate noch Wohnhaft.. und das wird doch dann angerechnet?..