Ausziehen mit 18?

2 Antworten

Wenn Du Deinen Auszug finanzieren kannst, kannst Du ab Volljährigkeit umziehen, wohin Du willst.

Die verbleibende Bedarfsgemeinschaft muß dadurch ggf. auch umziehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Du gehst doch arbeiten und bekommst gar kein Bürgergeld. Warum solltest du dann nicht ausziehen dürfen? Das hast du falsch verstanden.

Deine Eltern könnten langfristig ein Problem bekommen, wenn die Wohnung nach deinem Auszug zu groß ist, so dass sie in eine kleinere Wohnung ziehen müssten.


Hakan05 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 16:07

Okay, weil ich bin ja bei meinen Eltern sagen wir die ersten 2 Monate noch Wohnhaft.. und das wird doch dann angerechnet?..

DaKaBo  07.09.2024, 16:13
@Hakan05

Du wirst dann logischerweise deinen Anteil an der Miete bezahlen müssen, weil das Jobcenter keinem Berufstätigen, der nicht bedürftig ist, die Wohnung finanziert.

Deshalb müsst ihr ja dem Jobcenter deine Arbeitsaufnahme und Einkünfte 1:1 und umgehend melden, damit die das berechnen können.

Hakan05 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 16:22
@DaKaBo

Okay, das ist klar. Weißt du ca. was da übrig bleibt für mich?

DaKaBo  07.09.2024, 16:24
@Hakan05

Nein, keine Ahnung.

Ich nehme an, dass du ein Drittel der Miete bezahlen musst (wenn ihr zu dritt wohnt). Für den Lebensunterhalt deiner Eltern musst du nicht aufkommen.

Näheres teilt euch das Jobcenter mit.