Ausziehen?

1 Antwort

Das Jugendamt entscheidet, zu wem das Kind kommt. Dabei geht es auschließlich nach dem Kindeswohl. Ganz sicher nicht danach, dass du deine Wohnung nicht alleine halten kannst.

Wenn du als Leistungsempfänger bereits in der Wohnung bist, muss das JobCenter diese auch weiter bezahlen. Ein Umzug käme ja noch teurer.


Celine1909732 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 13:04

Okay, vielen lieben Dank!
wir haben unser Sorgerecht aus einem guten Zweck geteilt, dass wenn jemanden was passiert, dass das Kind nicht in die Hände vom Jugendamt kommen muss. Aber das, weil ich mich von ihm trenne, weil wir einfach keine vernünftige Beziehung führen können und es uns beiden nicht gut tut, will er jetzt mir das Sorgerecht wegnehmen und möchte das Kind für sich behalten. Ich habe jetzt gerade auch schon mal beim Jugendamt angerufen und auf dem AB gesprochen, weil keiner zu erreichen war und werde jetzt gucken, dass wir das geregelt bekommen, ohne dass das Kind drunter leiden muss. Ich habe ihm mehrmals gesagt, dass unser Kind nichts dafür kann, dass wir nicht mehr zusammen sind. Und ich habe ihm auch versucht zu erklären, dass es purer Stress für den Kleinen ist und dass er auch immer gerne hier hinkommen kann, um ihn zu sehen und abholen kann. Aber er will einfach nicht, dass der Kleine bei mir bleibt, weil er mir jetzt einen reinwürgen möchte .

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DerHans  25.06.2024, 13:06
@Celine1909732

Und das ist genau, was das Jugendamt verhindern wird. Das Kind soll eben NICHT für die Fehler seiner Eltern büßen müssen.

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