Auswendig Gelerntes in einer Klausur aufschreiben Plagiat?
Hallo, Ich weiß, im Internet sind schon ähnliche Fragen, aber könntet ihr mir mir bitte bei meinem Fall helfen? Ich hab für eine Englisch-Arbeit die Einleitung auswendig gelernt, also eine kurze Zusammenfassung des Buches. Es ist Nur ein Satz. Ich hab ihn so im Internet gefunden und fand ihn ganz schön, deswegen habe ich ihn mehrfach gelesen und konnte ihn dann praktischer Weise auswendig, weil ich auch ein gutes Gedächtnis habe. Die weiteren 8 Seiten meiner Klausur sind eine Analyse, die von mir kommt. Schließlich wusste ich bei der Vorbereitung ja auch noch nicht das genaue Thema. Gestern habe ich die Arbeit zurück bekommen und 0 Punkte mit dem Vorwurf eines Plagiats. Mein Lehrer hat nur die erste Seite gelesen und gesagt, man dürfe nichts schreiben, was keine Eigenleistung ist, denn er hat die Internet-Seite gefunden. Ich wusste das nicht und es wurde vorher auch nie gesagt. Was soll ich jetzt machen. Gibt es vielleicht irgendwelche Richtlinien zum Thema?
3 Antworten
Theoretisch hättest du die Quelle in diesem Fall angeben können, aber es hätte auch dein eigener Satz gewesen sein können, zufälle gibt es schließlich. Geh zur Schulleitung und lass das melden, es dürfte eine Neubewertung in betracht gezogen werden.
Es wäre ja kein Problem gewesen, die Quelle anzugeben, oder? Die Bewertung mit 0 wegen nur eines Satzes ist recht hart, aber formal wahrscheinlich in Ordnung. Wende Dich an die Lehrkraft, an den Fachbetreuer (in dieser Reihenfolge) und bitte, das nochmal zu überdenken. Nicht – wie hier immer viele raten – gleich mit Rechtsanwalt zur Schulleitung gehen ...
In unserem Kurs damals war auch ein ähnlicher Vorfall, nur in einer Deutsch-Klausur. Die betroffene Person hat leider auch 0 Punkte bekommen. Trotz Beschwerde etc. schien die Bewertung rechtens zu sein:/
Aber sowas muss man in der Schulleitung melden wenn es eine Klausur ist