Austausch von Rauchwarnmeldern nach 10 Jahren - welches Datum gilt?

5 Antworten

Die 10 Jahre sind kein fixes Datum, sondern nur ein Hinweis der Hersteller zur Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. In der DIN steht "sollen" und "mindestens", aber nicht zwingend und keine gesetzliche Vorschrift. (Nochmal: DIN-Vorschriften sind kein Gesetz, sondern nur Empfehlungen für vertragliche Vereinbarungen!!!).

Die meisten Hersteller empfehlen übrigens im Kleingedruckten eine kürzere Frist. Und die Hersteller beziehen sich natürlich auf das Produktionsdatum, nicht auf das Montagedatum.


RauchmelderHes  21.10.2014, 13:43

Hallo Seehausen,

diese Aussage ist leider FALSCH! Zum einen ist die Händlergewärhleistung wie bei allen anderen Geräten nach zwei Jahren futsch, zum anderen gibt es eine Maximallaufzeit der Rauchmelder. Das ist der Technik in den Rauchmelder geschuldet. Hier kann zb ein Lichtstärkenverluss der Diode eintreten oder oder oder... Grundsätzlich sind die Melder nach Ablauf auszutauschen, da ein sicherer Schutz nicht mehr gewährleistet ist. Die DIN ist keine Verordung soweit ist das Richtig, aber die Bauordnungen der einzelnen Länder beziehen sich auf die DIN-Norm 14604 somit erhält die Norm einen Gesetzeskrakter.

Bei Fragen einfach an Rauchmelder@unitybox.de wenden

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Seehausen  21.10.2014, 14:30
@RauchmelderHes

Auch das ist falsch. Die Rauchwarnmelder sind Bauprodukte, bei denen es nicht um Gewährleistungsansprüche, sondern um Haftung geht. Und die wird von den Herstellern auf 10 Jahre oder weniger beschränkt.

Im übrigen dient der Kult um die Rauchwarnmelder nur der Geschäftemacherei mit der Angst der Leute. Denn:

Außer in Berlin, Brandenburg und Sachsen sind auch in Altbauten ab dem 1.1.2015 in Schlafräumen und in den zur Wohnungseingangstür führenden Fluren Rauchwarnmelder (Nicht Rauchmelder!) vorgeschrieben. Die Forderung steht in der Landesbauordnung, womit allein die Bauaufsicht für Maßnahmen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes zuständig ist. Mit Kontrollen durch die zuständige Bauaufsicht ist nicht zu rechnen; ein Verstoß gegen die entsprechende Vorschrift der Landesbauordnung ist nicht einmal ein Ordnungswidrigkeitstatbestand. .

Die Rauchwarnmelder dienen ausschließlich dem Selbstschutz und nicht dem Sachenschutz. Sie löschen nicht und verhindern keine Brände. Folglich kann auch keine Versicherung wegen fehlender Rauchwarnmelder den Leistungseintritt verweigern.

Rauchwarnmelder sind Bauprodukte und dürfen deshalb nur montiert werden, wenn sie eine Bauartzulassung haben. Verkauft werden dürfen sie in der EU nur mit CE - Zeichen.

Die Montage muss waagerecht und möglichst in der Mitte der Decke des Schlafraums erfolgen; damit ist der entsprechenden DIN genüge getan.

Die Vermieter sind nach der Landesbauordnung verpflichtet, die Rauchwarnmelder anzubringen; die Mieter sind zur Unterhaltung (Batteriewechsel) verpflichtet; da dies öffentlich-rechtlich vorgeschrieben ist bedarf es keiner Änderung des Mietvertrags.

Alle lautstark verkündeten weitergehenden Forderungen z.B. nach Vernetzung, Montage durch Fachfirmen, jährliche Fremdwartung, Miete mit Funkkontrolle, Montage in Wohnräumen und Küchen, Koppelung mit Brandmeldeanlage, strafrechtliche Verfolgung bei falscher Montage etc. ist Geschäftemacherei mit der Angst der Leute.

Und:

Wenn allein wegen piepsender Rauchwarnmelder in fremder Wohnung die Feuerwehr alarmiert wird ist sie berechtigt, eine Rechnung für den Einsatz zu schicken. Erst wenn Brandqualm aus der Wohnung dringt sind die Voraussetzungen für einen Einsatz der Feuerwehr gegeben.

Etwas ganz anderes sind Rauchmeldeanlagen in Heimen, Kaufhäusern, Hotels und ähnlichen Sonderbauten. Diese müssen von der Bauaufsicht im Bauschein vorgeschrieben werden und auf eine Brandmeldeanlage oder gar direkt zur Feuerwehr geschaltet werden. Die Rauchwarnmelder für Schlafräume fallen nicht unter diese Sonderbauvorschriften und dürfen weder vernetzt noch auf eine Meldeanlage geschaltet werden.

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Hallo!

Auf den Rauchmeldern, die ich einsetze, ist ein Datum (Monat und Jahr) angebracht, an dem die Geräte getauscht werden sollen. Ich nehme an, dass man grob sagen kann "Erstinbetriebnahmedatum plus 10 Jahre" - die Lithiumbatterien verlieren bei Nichtnutzung nur minimal an Ladung. Auch ein geringes Überziehen (2-3 Monate) dürfte nicht problematisch sein.

Nicht vergessen, regelmäßig auch über den Testknopf Funktionstests durchzuführen. Und wenn der Rauchmelder ungewöhnlich viele Fehlalarme verursacht, weg damit.


allocigar78 
Fragesteller
 27.08.2014, 21:49

es ging mir mehr um die Rauchmelder mit 9V Batterie - die kann man ja beliebig oft tauschen - auf vielen steht ein Produktionsdatum, ja - aber wenn es beim Austasuch darum geht, dass sich der Sensor nach 10 Jahren zugesetzt hat, dann tut er das doch nicht in der Verpackung, oder? - insofern müsste ja das Erstinbetriebnahmedatum ausschlaggebend sein... - die Aussagen hier lauten aber meist anders - nämlich dass das Produktionsdatum entscheidend ist... verstehe ich nicht...

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Das Datum bezieht sich in der Regel auf das Datum der Inbetriebnahme. Rauchmelder haben meist eine Lagerzeit von 1/2 bis 1 Jahr! Das heisst spätestens ein Jahr nach dem Kauf sollte der Melder in Betrieb genommen werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 15 Jahre Erfahrung im privaten und gewerblichen Brandschutz

Ich GLAUBE das hängt vom Produktions Jahr ab. Man kann davon ausgehen das ein Feuermelder aus dem Jahr 2006 spätestens 2016 nicht mehr zeitgemäß ist. Also wenn du einen von 2006 hättest und du hast ihn seit 2008 in Betrieb kann man sagen ok Bis 2016 oder noch 3 Jahre mehr. Aber wenn du ihn erst jetzt einsetzen würdest würde ich eher einen neuen kaufen. Die Technik macht ja Fortschritte :) aber das ist nur eine Vermutung


allocigar78 
Fragesteller
 26.08.2014, 22:14

ja klar macht die Technik Fortschritte - aber mir geht es vorwiegend darum wie lange er - auf Basis der Technik des Produktionsdatums - seinen Dienst zuverlässig tut

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Hallo Grundsetzlich sollten Sie von dem Zeitraum nicht überschreiten der auf dem Melder angegeben ist. Die Hersteller der grade der billigen Baumarkt-Rauchmelder haben meistesns eine kürzer Vorhaltezeit wie ein Profirauchmelder. Mit der DIN liegen Sie zwar nicht falsch, aber grundsetzlich stehen da die Herstellerangaben im Vordergrund. Ein Wartunsservice würde Ihnen die Melder nicht mehr nach 2018 prüfen oder gar freigeben. Da spielen wieder die Rechtlichegründe rein.

Bei Fragen einfach melden Rauchmelder@unitybox.de


allocigar78 
Fragesteller
 03.09.2014, 20:20

bei den billigen mumbi die ich jetzt gekauft habe steht z. B. "8 Jahre nach Inbetriebnahme austauschen!" - d. h. ich kann ihn jetzt erst mal 5 Jahre lagern und dann immer noch 8 Jahre dazuzählen wenn kein spezielles Austauschdatum draufsteht?

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RauchmelderHes  21.10.2014, 13:51
@allocigar78

Hallo Allocigar,

Grundsätzlich nein! Jeder Rauchmelder ist mit einem Prüfdatum versehen (schon ab Werk) dies ist meist zur Irreführung des Kunden nicht sichtbar. Grundsätzlich ist man ja Verpflichtet eine Dokumentation zu führen, somit auch die Anschaffung mit aufzuführen. Als ergibt sich keine Verlängerung der Frist. Sollte es zu einem Schadenfall kommen, wird schon ermittelt werden seit wann die Rauchmelder bei dir hängen bzw in Betrieb genommen worden sind.

Grundsätzlich raten wir dem Kunden ein Prüfbuch zu führen (bei uns erhältlich). Damit alle Vorschriften eingehalten worden sind.

Wir helfen gerne einfach meldern unter Rauchmelder@unitybox.de

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