Außenbereich: nalkongeländer streichen sache der Hausverwaltung/Vermieter?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, aber nur mit schriftlicher Zustimmung.


Nein, wenn überhaupt, dann müssen alle Balkone gestrichen werden (einheitliches Erscheinungsbild). Dafür bedarf es eines Beschlusses der Eigentümerversammlung.

Die Fassade ist noch nicht einmal Eigentum der Wohnung, sondern Teil der WEG.

Änderungen daran bedürfen dem Mehrheitsbeschluss!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB