Ausländisches Auto in Deutschland fahren?

3 Antworten

Fahrerlaubnisrechtlich darf das Kfz gefahren werden, wenn der Führer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.

Da das Kfz scheinbar ordnungsgemäß zugelassen und mit niederländischen Kennzeichen versehen ist, darf dieses im Inland auch benutzt werden (§ 20 + § 21 FZV).

Innerhalb der EU gilt das Kfz als versichert, wenn diesem ein Kennzeichen aus einem EU- Land zugeteilt wurde. Das Vorliegen eines gültigen Versicherungsvertrags ist alleine Vorraussetzung für die Benutzung. Wer das Kfz und wo führen darf, ergibt sich teilweise aus dem Vertrag (Ausl.Pfl.Vers.G).

Steuerrechtlich unterliegt das Kfz dem deutschen Steuerrecht, wenn es auf deutschen Straßen benutzt wird. Allerdings sind diese Fahrzeuge dann steuerbefreit (§ 3 KfzStG), wenn sie zum vorübergehenden Aufenthalt (Besuch) in das Inland gelangen. Die Befreiung von der deutschen Kfz- Steuer entfällt aber, wenn das Kfz von einem Inländer (in Deutschland wohnhafte Person) benutzt wird. Es wird grundsätzlich steuerpflichtig, wobei die Mindestdauer der Steuer auf 1 Monat festgelegt ist. Da das Kfz aber in den Niederlanden zugelassen ist, gibt es auch hier eine Ausnahme: Die Benutzung durch einen Inländer ist dann steuerunschädlich, wenn das benutzte Kfz in einem EWR- bzw. EU- Staat zugelassen ist. 

Nicht zulässig ist aber eine entgeltliche Personenbeförderung mit dem Pkw. Dann wird das Kfz sofort steuerpflichtig (egal wer das Kfz führt).

Zollrechtlich ist das Kfz nicht zu behandeln, da Fahrzeuge und Waren nur dann zollrechtlich zu behandeln sind, wenn dieses von außerhalb der EU- bzw. EWR eingeführt werden. Da sowohl das Kfz aus der EU stammt, sowie der deutsche Fahrer in der EU seinen Wohnsitz hat, fällt die Benutzung durch Inländer nicht unter das Zollrecht.

Folglich sind auch keine Eingangsabgaben zu zahlen.

Deine Mutter darf also mit dem niederländischen Kfz in Deutschland fahren, auch ohne das der Halter im Kfz mitfahren muß.

Rechtlich gesehen ja (ich gehe mal davon aus, dass deine Mutter im Besitz der FE Klasse B (bzw. der alten Klasse 3) ist. Die Versicherungsbedingungen der niederländischen Versicherungen sind aber nicht bekannt. Wenn die Großeltern selbst nicht genau wissen, wer ihr Auto fahren "darf", dann sollten sie einen Blick in die Versicherungsunterlagen werfen oder im Zweifel die Versicherung kontaktieren.

Wenn die Versicherung damit einverstanden ist, ja.

Kommt immer drauf an, ob nur deine Großeltern mit dem Auto versichert fahren, oder ob noch mehr Fahrer*innen vorgesehen sind.