Ausgenutzt werden in der Ausbildung?


31.10.2021, 10:35

Übringens hatte ich letzte Woche eine Grippe und konnte deshalb nicht arbeiten. Jetzt werden die Krankheitstage als Minusstunden angerechnet. Diese muss ich nachholen..

Paejexa  31.10.2021, 10:46

Bist du denn über oder unter 18? Und in was für einer Einrichtung arbeitest du?

linya22 
Beitragsersteller
 31.10.2021, 10:58

Ich bin 20, arbeite zur Zeit in der ambulanten Pflege

5 Antworten

Da ist die Antwort ganz klar:

Ein Azubi darf maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten und höchstens an 6 Tagen die Woche. Die maximale Arbeitszeit pro Tag beträgt auch nur 8 Stunden, nicht 10. Und dir müssen 30 Minuten Pause gewährt werden. Selbst 7 Tage am Stück sind also ein no-go.

Überstunden sind laut diesem Artikel manchmal okay, müssen aber ausbezahlt oder abgefeiert werden dürfen. Dass du am Ende auf +/- 0 Stunden kommst.

https://www.azubi.de/beruf/tipps/arbeitszeit-ausbildung

Krankheitstage zählen jedoch NIE als Minusstunden, generell Minusstunden gibt es in der Ausbildung nicht.

Wende dich mit deinem Fall dringend an die zuständige Kammer (HWK?), die klopfen deinem Arbeitgeber mal so richtig auf die Finger. Falls möglich, danach auch noch den Ausbildungsbetrieb wechseln. Wer mit Auszubildenden so schon umgeht, der nimmt die Angestellten noch härter ran.

Woher ich das weiß:Recherche

Es ist ja unglaublich, dass Krankheitstage als Minustage angerechnet werden. Das ist eine deutliche Verletzung des Arbeitsrechts. Schau noch mal in deinen Vertrag, dokumentiere deine Arbeitsstunden, gehe in die Personalabteilung und verlange von ihnen eine deutliche Klärung, da du sonst zu einem Anwalt gehen wirst und kümmere dich um einen sozialeren Betrieb.

Hallo,

hast du einen Krankenschein eingereicht? Dann darf dir diese Zeit keinesfalls abgezogen werden. Du musst gar nichts nacharbeiten. Das ist eine Unverschämtheit, was sich dein Betrieb erlaubt.

Und wenn du mehr Stunden arbeitest, als im Vertrag steht, sind das normalerweise Überstunden, die entweder bezahlt oder mit Freizeit abgegolten werden müssen. Da müsste etwas in deinem Arbeitsvertrag zu stehen.

Sollte da stehen, dass bei Krankheit die Zeit nachgeholt werden muss, so ist das rechtswridig. Immer vorausgesetzt, dass man dem Arbeitgeber den Krankenschein hat zukommen lassen.

Ich würde mir an deiner Stelle etwas anderes suchen. Dürfte in deinem Job ja kein Problem sein.


linya22 
Beitragsersteller
 31.10.2021, 10:57

Ja ich habe eine AU eingereicht. Die letzte Schülerin musste an ihren freien Wochenenden die Minusstunden abarbeiten, die sie wegen Krankheit gefehlt hat. Finde es unglaublich

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Backkuenstlerin  31.10.2021, 11:41
@linya22

Das ist auch unglaublich. Schade, dass sie sich das gefallen lassen hat.

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, bei Krankheit 6 Wochen lang den Lohn weiter zu zahlen. Ist man noch länger krank, so erhält man Krankengeld von der Krankenkasse.

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Backkuenstlerin  31.10.2021, 12:26
@Backkuenstlerin

Habe noch etwas vergessen.

Der Arbeitgeber muss bei neuen Mitarbeitern nur Lohnfortzahlung leisten, wenn sie schon mindestens 4 Wochen bei ihm beschäftigt sind. Davon gehe ich bei dir allerdings aus.

Bei einer Beschäftigungszeit unter 4 Wochen bekommt man Geld von der Krankenkasse.

Die fehlende Arbeitszeit nacharbeiten muss man aber in keinem Fall.

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1. Krankheit mit AU möchte kein niemals Minusstunden verursachen. Das musst du sofort reklamieren.

2. Deine Arbeitszeit in der Ausbildung ist festgelegt im Vertrag und darf nicht regulär überschritten werden.

3. Dein Betrieb ist ein Fall, der den zuständigen Behörden, besonders den für deine Ausbildung zuständigen Instanzen, gemeldet werden muss.

4. Andere Träger haben auch schöne Ausbildungsstellen.

krankheitstage dürfen nicht als minusstunden nachgeholt werden und ja du wirst ausgenutzt. versuche so schnell wie möglich den ausbildungsplatz zu wechseln