Ausbildungsvertrag kündigen?
Ich habe Morgen ein Termin zur Vertragsübergabe wegen meiner Ausbildung.
Allerdings habe ich mich auch woanders beworben, wo ich eigentlich eher arbeiten würde.
Trotzdem wollte ich mit diese Stelle nicht vergehen lassen, damit ich sicher eine Stelle habe.
Kann man den Ausbildungsvertrag, nachdem man es unterschrieben hat, vor dem Ausbildungsbeginn kündigen?
5 Antworten
Ja, habe ich auch gemacht. Formell mit Kündigungsfrist kündigen, Einschreiben mit Rückschein... fertig.
Kuendigungsfrist gibt es bei Ausbildungsverhaeltnissen vor Ablauf der Probezeit nicht und wenn schon Einschreiben, dann ohne Rueckschein!
Innerhalb der Probezeit können beide Seiten mit einer Frist von 14 Kalendertagen (?) kündigen. Wenn du vor Ausbildungsbeginn woanders eine Stelle ebenfalls zugesagt bekommst, die dir besser gefällt, kannst du den Vertrag sicher auch rückabwickeln.
Innerhalb der Probezeit können beide Seiten mit einer Frist von 14 Kalendertagen (?) kündigen.
Bei Ausbildungsverhaeltnissen fristlos.
Du kannst ein Ausbildungsverhaeltnis bis zum Ablauf der Probezeit jederzeit problemlos fristlos kuendigen (also auch schon vor Antritt).
Mit der von einigen hier erwaehnten Kuendigungsfrist von 14 Tagen duerfte wohl die gesetzliche "Probezeitkuendigungsfrist" bei Arbeitsverhaeltnissen gemeint sein. Die gilt aber nicht bei Ausbildungsverhaeltnissen.
Du kannst immer kündigen. Wenn du schon angefangen hast musst du in der Regel 14 Frist einhalten.
Freundliche Absage und Gut ist es.
Noe, hier geht es um ein Ausbildungsverhaeltnis. Da gibt es - anders als bei Arbeitsverhaeltnissen - bis zum Ablauf der Probezeit keine Kuendigungsfrist und es kann problemlos fristlos gekuendigt werden.