Ausbildungsvertrag Fahrschule?
Hallo zusammen,
Ich habe im Juni 2019 einen Ausbildungsvertag bei einer Fahrschule unterschrieben. Ich habe mit den Theoriestunden auch begonnen. Dann kam meine Schwangerschaft und Corona im Spiel und konnte die Ausbildung nicht fortsetzen. Ich hatte dann im November 2020 angerufen und die meinten alles gut der Vertrag ist bis November 2021 verlängert worden aufgrund der Pandemie. Alles gut ich bin dann weiter in den Unterricht und die Theorie abgeschlossen. Nun wollte ich mich zur Prüfung anmelden und die haben mir einen neuen Vertrag zugeschickt wo die Preise wesentlich teurer sind (10 Euro mehr als ursprünglich). Ich habt dann der Fahrschule mitgeteilt, dass ich mein Vertrag noch habe und will keinen neuen. Die weisen mich auf die AGBs. Ich verstehe es aber nicht. Kann mir jemand helfen? Ist das rechtens?
1. Bestandteil der Ausbildung. Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht. Schriftlicher Ausbildungsvertrag. Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages. Rechtliche Grundlagen der Ausbildung. Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrschülerausbildungsverordnung, erteilt. Im Übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind. Beendigung der Ausbildung. Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf von sechs Monaten seit Abschluss des Ausbildungsvertrages. Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach 5 19 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung hinzuweisen. Eignungsmängel des Fahrschülers.
2 Antworten
in jedem Fall nach Ablauf von sechs Monaten seit Abschluss des Ausbildungsvertrages. Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach 5 19 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung hinzuweisen. <- da hast du es stehen. Der Vertrag endet nach 6 Monaten .. kann verlängert werden und die Fahrschule kann die Preise anpassen .. muss dich darüber informieren. Das taten sie. Dir steht es jetzt frei die Fahrschule zu wechseln oder die neuen Preis zu akzeptieren.
Üblicherweise ist der Vertrag 12 Monate gültig, aber in deinem Vertrag steht 6 Monate. Da der Vertrag nicht mehr gültig ist, hat dich die Fahrschule wie vertraglich vereinbart auf die neuen Preise hingewiesen