"Ausbildungsgeld nach SGB III", was bedeutet das..., ich bin Auszubildender, muss ich nun GEZ zahlen, wohne in einer WG?
1 Antwort
Wenn du in einer WG wohnst, muss nur einer aus der WG den Rundfunkbeitrag zahlen. Der Zahler kann dann allerdings von den übrigen WG-Mitgliedern eine anteilige Beteiligung fordern. Bei einer 3-er-WG zahlt so jeder für 3 Monate nur 17,50 €. Nicht beteilgen muss sich allerdings dasjenige WG-Mitglied, das auf Antrag vom Beitragssservice befreit wurde.
Empfänger von Ausbildungsgeld nach § 122 ff. SGB III können sich auf Antrag befreien lassen. Das Ausbildungsgeld nach § 122 ff. SGB III können nur behinderte Menschen bekommen, es muss beim Sozialamt/Jobcenter beantragt werden. Da wird dann nicht nur dein Einkommen und Vermögen, sondern auch das deiner Eltern geprüft. Nur wenn das alles unter einer bestimmten Grenze bleibt, kannst du, sofern du als Behinderter in Ausbildung bist, das Ausbildungsgeld bekommen.
Deine Ausbildungsvergütung ist jedenfalls kein zur Befreiung berechtigendes Ausbildungsgeld.