Ausbildungsgehalt zurückzahlen nach Kündigung?
Hallo, ich bin jetzt gut ein Jahr in der Ausbildung beim öffentlichen Dienst. Leider denke ich dass es doch nichts für mich ist, möchte aber zur Sicherheit die Ausbildung fertig machen dass ich was festes in der Hand habe. Sobald ich die Ausbildung aber geschafft habe würde ich dann gerne was anderes machen. Muss ich meine Ausbildungskosten dann wieder zurückzahlen? (Ich bin im mittleren Dienst)
Muss ich meine Ausbildungskosten dann wieder zurückzahlen?
Wer hat es Dir denn gezahlt und wofür, welche Kosten meinst Du genau?
Landesamt für Finanzen. Und ich meine das Gehalt was man dann bekommt, habe gelesen man muss es unter Umständen zurück zahlen
2 Antworten
Nein, du hast ja deine Arbeitspflicht erfüllt und bist dafür entlohnt worden. Da muss man nichts zurück zahlen.
Normalerweise darfst Du die Ausbildungsvergütung behalten.
Außer... es wurde vertraglich anders vereinbart z.B. bei Meisterkurs o.ä. wennder Betrieb einenTeil der Kosten übernimmt und Du Dich dafür für eine Zeit lang verpflichtest.