Ausbildungsbeginn ist am 01.09 aber die Einschulung der Berufsschule ist schon am 21.08, soll ich dort auftauchen oder nicht?
Guten Tag,
ich weiß, das die Einschulung sehr wichtig für den weiteren Verlauf des Schuljahrs ist, jedoch beginnt meine Ausbildung erst später am 01.09.24.
Soweit ich verstanden habe, zählt der Besuch zur Berufschule zur Arbeitszeit. Deshalb bin ich da etwas unentschlossen, ob ich schon zur Einschulung muss oder ob ich ab dem 1.9 einfach dann zusätzlich hinzugefügt werde in die Klassen.
Ich werde zwar am Montag meinen Ausbildungsbetrieb und die Berufschule anzurufen, um das zu klären, jedoch beunruhigt mich das und möchte deshalb euch vorher fragen, ob man dann zur einschulung muss obwohl der Ausbildungsbeginn erst später erfolgt?
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
5 Antworten
Auf jeden Fall mit zur Einschulung. Da bekommt man alle wichtigen Infos und es könnte rüber kommen, als würdest du die Ausbildung nicht antreten, falls du nicht kommst. Selbst wenn es nicht als Arbeitszeit gilt, würd ich an deiner Stelle nicht geizig sein und trotzdem hingehen.
Ich rate davon ab nachzufragen ob du schon am 21.08. zur Berufsschule sollst oder nicht.
Es geht in diesem Fall um den ersten Eindruck, für den man keine zweite Chance hat.
Wenn du nicht hingehen würdest, zeigst du Desinteresse an der Ausbildung und das Image des Ausbildungsbetriebs ist auch angekratzt wenn die Azubis von diesem Unternehmen nicht bei der Einschulung erscheinen.
Da musst du schon einen plausiblen Grund haben nicht zu erscheinen. Z.B. wenn jemand aus deiner Familie an diesem Tag die standesamtliche Hochzeit feiert oder beerdigt wird.
Selbstverständlich, wenn Du eingeladen bist gehst Du hin.
das solltest du mit deinem ausbilder klären
Dann gehst du eben ein paar Tage unbezahlt zur Schule. Das solltest du doch mittlerweile gewohnt sein.
Andernfalls bist du vermutlich die erste Zeit immer hinterher. Weil du Infos nicht bekommen hast, deinen Sitznachbarn nicht auswählen konntest, fachlichen Unterricht verpasst hast...