Ausbildung/Probezeit Note.

4 Antworten

Berufsbildungsgesetz

§ 20 Probezeit Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.

§ 22 Kündigung (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

D.h. wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, dass sein Azubi zu doof, zu faul, zu unpünktlich oder schlicht ungeeignet für seinen Betrieb ist, kann er während der Probezeit kündigen. Deswegen heißt das Probezeit und man sollte in dieser Zeit einen besonders guten Eindruck machen, wenn man die Stelle behalten will.

Umgekehrt gilt das genauso, wenn der Arbeitgeber zu streng, zu geizig, zu weit weg oder was auch immer ist, kann man während der Probezeit fristlos kündigen (man sollte dann aber vielleicht schon etwas Neues in Aussicht haben)


Schachpapa  12.11.2013, 00:26

Bei der ersten versemmelten Arbeit wird man wohl eher nicht gekündigt, aber im Prinzip wäre es möglich ("Wir passen nicht zusammen")

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Nein sie wird natürlich nicht wegen Schlechte Note Gekündigt, Schlisslich ist ja auch der Ausbilder dafür zustendig das sein Auszubildender gute Noten Schreibt, Bsp: Sie sollte sich bei der DAA melden ( Nachhilfeunterricht) für die Fächer woman auch Schwirigkeiten hat. Gruß

Würde sagen, dass es abhängig ist, wie der Ausbilder ist, in welchem Fach man die schlechte Note hat, wie schlecht die Note ist und welche Begründung man dazu hat.

Bei den meisten Firmen nicht, außer man ist bei einer bestimmten Automarke mit 2 Buchstaben, ansonsten wird man dadruch nicht gleich gekündigt. Der Arbeitgeber sieht das vielleicht nicht gerne, dass sie nicht gut ist aber wird vielleicht durch spezielle Kurse etc gefördert werden. Im Endeffekt sind es aber ihre Noten.