Ausbildung nicht bekommen weil es von Arbeitsschutzgesetz nicht möglich wäre ( Arbeit beginnt Teilwiese erst 20 uhr bin 16 ) kann man ausnahmen machen oder so?
Hab leider eine Absage bekommen
Der Grund ist aber das ich erst 16 bin
Deren Arbeitszeiten sind eben etwas später
Könnte man bei sowas ausnahmen machen?
Oder muss ich leider wirklich bis ich 18 bin warten
Hätte die Stelle echt gerne genommen und die hatten auch großes Interesse gehabt aber Arbeitsschutzgesetzt für Minderjährige hat ne strich unter die Rechnung gemacht
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Welche Tätigkeit?
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Mediengestalter Bild und Ton
2 Antworten
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(7) Jugendliche dürfen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen, bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen bis 23 Uhr gestaltend mitwirken. Eine Mitwirkung ist nicht zulässig bei Veranstaltungen, Schaustellungen oder Darbietungen, bei denen die Anwesenheit Jugendlicher nach den Vorschriften des Jugendschutzgesetzes verboten ist. Nach Beendigung der Tätigkeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 14 Stunden beschäftigt werden. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend auch für die Tätigkeit von Jugendlichen als Sportler im Rahmen von Sportveranstaltungen.
Quelle: § 14 Jugendarbeitsschutzgesetz
§ 14 JArbSchG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Dies sollte doch für dich zutreffen!
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Ich frag nochmal bei der Ausbildungstelle nach
Die wollten mich ja anscheinend auch
Hatten mir sogar geschrieben das ich mich nächstes Jahr bewerben soll
"Ihre Bewerbung haben wir mit sehr großem Interesse gelesen, müssen Ihnen aber leider heute mitteilen, dass wir Ihnen, zum jetzigen Zeitpunkt, keine positive Antwort geben können .
Grund ist das Jugendarbeitsschutzgesetz, dass verbietet, dass Menschen unter 18 Jahren zu den theaterüblichen Zeiten arbeiten dürfen. Als Mediengestalter wird hauptsächlich gearbeitet, wenn die Vorstellungen stattfinden. Dementsprechend finden die Arbeitszeiten bereits während der Ausbildung erst nach 20:00 Uhr statt.
Damit unsere Auszubildenden in ihrer Ausbildung das gesamte Spektrum der Arbeit an einem Theater kennen lernen sollen, bestehen wir für den Ausbildungsberuf zum/zur Mediengestalter:in Bild und Ton, auf ein Mindestalter von 18 Jahren bei Beginn der Ausbildung.
Da wir Ihre Bewerbung sehr interessant finden, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie sich erneut zum nächstmöglichen Ausbildungsjahr bewerben würden"
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Das ist sehr detailliert einschließlich der zulässigen Ausnahmen in § 14 JArbSchG ( https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/BJNR009650976.html ) beschrieben.